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Die BVG-Kommission hat heute beschlossen, dem Bundesrat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1,25 auf 1,75 Prozent zu empfehlen. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, begrüsst diesen Entscheid, der die Verzinsung der Altersguthaben deutlich verbessert. Gleichzeitig ist Travail.Suisse der Ansicht, dass es durchaus Spielraum gegeben hätte für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent.

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Das BVG bildet einen wichtigen Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Doch die Diskussionen um seine Weiterentwicklung sind in vollem Gange – etwa zur Frage, wie gut das System Teilzeitbeschäftigte abdeckt, ob die Altersbeitragsstaffelung noch zeitgemäss ist oder wie gerecht der Umwandlungssatz gestaltet wird. Diese und weitere Fragen zur Gegenwart und Zukunft der zweiten Säule beantwortet Johann Tscherrig, Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Syna, im Interview.

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Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauern, dass der Mindestzins nicht angehoben wird und hofft, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung im Herbst eine Erhöhung dennoch in Betracht zieht. Dies wäre für die Arbeitnehmenden wichtig.

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Der Ständerat hat heute eine Motion der SGK-N abgelehnt, die mehr Transparenz bei den Verwaltungskosten in der zweiten Säule forderte. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, zeigt sich enttäuscht über diesen Entscheid – besonders, da der Nationalrat der Motion bereits zugestimmt hatte. Damit wird die Chance verpasst, eine solide Grundlage zu schaffen, um überhöhte Verwaltungskosten zu erkennen und gezielt dagegen vorzugehen.

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Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sind erfreut, dass die Schweizer Stimmbevölkerung heute die BVG-Reform abgelehnt hat. Die Ablehnung der Vorlage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung keine Verschlechterungen bei den Renten akzeptiert und eine nachhaltige und soziale Lösung fordert.

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Der Nationalrat hat heute eine Motion der SGK-N angenommen, die mehr Transparenz bei den Verwaltungskosten in der zweiten Säule verlangt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut, dass sich das Parlament für mehr Kostentransparenz ausgesprochen hat. Stimmt nun auch der Ständerat der Motion zu, werden wichtige Grundlagen geschaffen, um zu hohe Verwaltungskosten zu erkennen und diese wirksam zu bekämpfen.

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