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Der Ständerat hat als Zweitrat die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG21) diskutiert. Die Rückweisung durch das Plenum in der Sommersession hat auf das Resultat wenig Einfluss: Die Entscheide des Ständerats bringen zwar eine Modernisierung der 2. Säule und eine bessere Versicherung der tiefen Einkommen, die Rentenhöhe kann durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aber nicht für alle Versicherten garantiert werden. Die Vorlage muss stark im Sinne des Sozialpartnerkompromisses verbessert werden, damit die Reform beim Stimmvolk eine Chance hat.

Der Bundesrat hat heute den gesetzlich vorgesehenen AHV-Mischindex angewendet. Dadurch steigt die AHV-Mindestrente im 2023 um 30 Franken pro Monat. Das ist eine gute Nachricht für den teilweisen Erhalt der Kaufkraft der Pensionierten. Jedoch haben sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat in der Herbstsession gleichlautenden Vorstössen zugestimmt und gefordert, dass die Renten im nächsten Jahr vollumfänglich der Teuerung anzupassen sind. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, fordert den Bundesrat auf, diesen Entscheid zügig umzusetzen, damit die Rentenbeziehenden 2023 keinen Kaufkraftverlust erleiden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) wird vor der Abstimmung über die AHV 21 keinen Reformvorschlag für die berufliche Vorsorge vorlegen. Eine Reform der zweiten Säule wird damit immer unwahrscheinlicher. Vor allem für die Frauen ist dies eine schlechte Nachricht. Sie können in absehbarer Zeit nicht mit besseren Renten in der beruflichen Vorsorge rechnen – entgegen des Versprechens, dass die schlechte Rentensituation der Frauen nicht über die AHV- sondern über die BVG-Reform gelöst werde. Umso dringender wird damit ein Nein zu AHV 21.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die BVG21-Vorlage vorberaten und schlägt dem Ständerat eine nur minimal verbesserte Version vor. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hält am ausgewogenen und fairen Sozialpartnerkompromiss fest. Der Vorschlag der SGK-S sieht weder eine solidarische Finanzierung vor, noch vermag sie tiefe Einkommen zu entlasten.

Heute und gestern hat der Nationalrat erstmals die Reform der zweiten Säule (BVG 21) beraten. Statt den ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss zu übernehmen, schmettert er diesen ab und übergibt dem Ständerat einen Scherbenhaufen. Eine faire und sozial verträgliche Reform der zweiten Säule rückt so in weite Ferne. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisieren die heutigen Entscheide des Nationalrats aufs Schärfste. 

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