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Die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3'240 Franken im Jahr. Dies, obschon die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren dramatisch sinken. Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente. Und die Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters noch ein zweites Mal bezahlen: Statt mit besseren Renten wäre eine Mehrheit mit einer Rentensenkung konfrontiert – diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb startet das breite Bündnis gegen Rentenabbau heute die Unterschriftensammlung gegen die Pensionskassen-Reform.

Das Parlament hat heute die BVG-Reform verabschiedet. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, bedauert, dass das Parlament dem Sozialpartnerkompromiss nicht gefolgt ist. Mit der nun verabschiedeten Vorlage müssen die Arbeitnehmenden mehr für ihre Altersvorsorge bezahlen, ohne dass das Rentenniveau insgesamt gehalten werden kann.

Travail.Suisse, Dachverband von Syna, ist besorgt, dass der Nationalrat mit seinen heutigen Entscheiden zur BVG-Reform die Renten für die Übergangsgeneration zusätzlich verschlechtern will. Der Koordinationsabzug soll auf 20% festgelegt und der Rentenzuschlag ungenügend ausgestaltet werden. Hingegen begrüsst Travail.Suisse, dass der Nationalrat die Eintrittsschwelle auf das Niveau des Sozialpartnerkompromiss gehoben hat.

Der Ständerat hat als Zweitrat die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG21) diskutiert. Die Rückweisung durch das Plenum in der Sommersession hat auf das Resultat wenig Einfluss: Die Entscheide des Ständerats bringen zwar eine Modernisierung der 2. Säule und eine bessere Versicherung der tiefen Einkommen, die Rentenhöhe kann durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aber nicht für alle Versicherten garantiert werden. Die Vorlage muss stark im Sinne des Sozialpartnerkompromisses verbessert werden, damit die Reform beim Stimmvolk eine Chance hat.

Der Bundesrat hat heute den gesetzlich vorgesehenen AHV-Mischindex angewendet. Dadurch steigt die AHV-Mindestrente im 2023 um 30 Franken pro Monat. Das ist eine gute Nachricht für den teilweisen Erhalt der Kaufkraft der Pensionierten. Jedoch haben sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat in der Herbstsession gleichlautenden Vorstössen zugestimmt und gefordert, dass die Renten im nächsten Jahr vollumfänglich der Teuerung anzupassen sind. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, fordert den Bundesrat auf, diesen Entscheid zügig umzusetzen, damit die Rentenbeziehenden 2023 keinen Kaufkraftverlust erleiden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) wird vor der Abstimmung über die AHV 21 keinen Reformvorschlag für die berufliche Vorsorge vorlegen. Eine Reform der zweiten Säule wird damit immer unwahrscheinlicher. Vor allem für die Frauen ist dies eine schlechte Nachricht. Sie können in absehbarer Zeit nicht mit besseren Renten in der beruflichen Vorsorge rechnen – entgegen des Versprechens, dass die schlechte Rentensituation der Frauen nicht über die AHV- sondern über die BVG-Reform gelöst werde. Umso dringender wird damit ein Nein zu AHV 21.

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