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Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diesen Beschluss. Die gute Performance an den Finanzmärkten muss sich endlich auch bei der minimal garantierten Verzinsung in der beruflichen Vorsorge niederschlagen.

Rentensenkungen für die Mittelschicht, Steuergeschenke für Gutverdienende: Das schlägt die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) dem Parlament als Alternative zum ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss vor. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, verurteilt diesen Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden.

Die zuständige Kommission des Nationalrats hat mit ihren Beschlüssen den bundesrätlichen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge unverantwortlich zerzaust. Der Vorlage droht damit das gleiche Schicksal, wie allen Reformbemühungen der letzten zwei Jahrzehnte: Ein jämmerliches Scheitern.

Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.

Alle Arbeitnehmenden, die 2019 mehr als 21 330 Franken verdienen, sind obligatorisch BVG-versichert. Hier einige Tipps und Infos zum Thema.

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