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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die BVG21-Vorlage vorberaten und schlägt dem Ständerat eine nur minimal verbesserte Version vor. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hält am ausgewogenen und fairen Sozialpartnerkompromiss fest. Der Vorschlag der SGK-S sieht weder eine solidarische Finanzierung vor, noch vermag sie tiefe Einkommen zu entlasten.

Heute und gestern hat der Nationalrat erstmals die Reform der zweiten Säule (BVG 21) beraten. Statt den ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss zu übernehmen, schmettert er diesen ab und übergibt dem Ständerat einen Scherbenhaufen. Eine faire und sozial verträgliche Reform der zweiten Säule rückt so in weite Ferne. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisieren die heutigen Entscheide des Nationalrats aufs Schärfste. 

Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diesen Beschluss. Die gute Performance an den Finanzmärkten muss sich endlich auch bei der minimal garantierten Verzinsung in der beruflichen Vorsorge niederschlagen.

Rentensenkungen für die Mittelschicht, Steuergeschenke für Gutverdienende: Das schlägt die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) dem Parlament als Alternative zum ausgewogenen Sozialpartnerkompromiss vor. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, verurteilt diesen Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden.

Die zuständige Kommission des Nationalrats hat mit ihren Beschlüssen den bundesrätlichen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge unverantwortlich zerzaust. Der Vorlage droht damit das gleiche Schicksal, wie allen Reformbemühungen der letzten zwei Jahrzehnte: Ein jämmerliches Scheitern.

Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.

Alle Arbeitnehmenden, die 2019 mehr als 21 330 Franken verdienen, sind obligatorisch BVG-versichert. Hier einige Tipps und Infos zum Thema.

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