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Emma erklärt – Koordinationsabzug

Mit der aktuell vorgeschlagenen BVG-Reform soll der Koordinationsabzug reduziert werden. Was ist das und was wird da genau koordiniert? Ich erkläre es dir.

Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen: 1. der AHV, 2. der Pensionskasse (BVG) und 3. der privaten Vorsorge. Damit wir im Alter dieses Geld bekommen, wird uns jeden Monat ein bestimmter Prozentsatz vom Lohn abgezogen. Mit dem prozentualen Abzug zahlen Besserverdienende mehr ein als diejenigen mit einem tieferen Lohn. Bei der Pensionskasse erhalten sie dafür später auch mehr. Anders bei der AHV: Die ist für alle gleich (also fast, wie du hier nachlesen kannst). Für alle wird ein sogenannter Koordinationsabzug (Teil des Lohnes welcher nicht versichert ist), getätigt. koordiniert die Renten von der ersten und zweiten Säule und soll verhindern, dass nebst den AHV-Abzügen bis zum Betrag der maximalen AHV-Rente nicht auch noch zusätzliche BVG- Beiträge abgezogen werden. Dass also die, die eh schon wenig verdienen, nicht noch weniger Geld bekommen. Das klingt eigentlich ganz gut, oder? Aber: Aktuell beträgt der Koordinationsabzug 25 095 Franken. Wer weniger als diese 25 095 Franken verdient, kann somit keine Pensionskassenbeiträge leisten und erhält dadurch natürlich auch keine BVG-Rente. Das heutige System benachteilig also besonders Teilzeitbeschäftigte mit tiefem Einkommen.

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