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Motion

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Begriff Definition
Motion
Die Motion ist eine von fünf parlamentarischen Vorstössen. Sie wird von einem oder mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet und beauftragt den Bundesrat einen Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Wenn ihr der Rat der Motionärin oder des Motionärs und anschliessend auch der andere Rat zustimmen gilt die Motion als angenommen. Der Zweitrat kann auf Antrag der vorberatenden Kommission oder des Bundesrates Änderungen am Text vornehmen. Über die Änderungen des Zweitrates beschliesst der Erstrat nochmals ohne selbst weitere Änderungen vornehmen zu dürfen.
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