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Das Kantonsgericht Neuenburg hat entschieden: Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert, um Kinder zu erziehen, soll die vollen Erziehungsgutschriften erhalten. Syna begrüsst diesen Entscheid. Doch dieses Urteil allein reicht nicht aus, denn Frauen sind bei der Pensionierung weiterhin benachteiligt. Deshalb fordert Syna, dass der Neuenburger Entscheid auf nationaler Ebene ausgeweitet wird, und setzt sich für ein Nein zur Revision des BVG am 22. September ein, da diese nichts zur Gleichstellung der Renten beiträgt.

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Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.

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Die BVG-Reform ist ein Bschiss an den Frauen. Als das Rentenalter für die Frauen erhöht wurde, hat man uns bessere Renten versprochen. Jetzt wird dieses Versprechen gebrochen: mit der BVG-Reform werden wir Frauen zur Kasse gebeten, denn wir müssen höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig drohen vielen Frauen massive Rentensenkungen von bis zu 3200 Franken. Das ist inakzeptabel! Was es braucht, ist eine echte Reform, welche die Sorgearbeit anerkennt und die Rentenlücke endlich schliesst. Deshalb sagen wir: «Nein zu diesem BVG-Bschiss!»

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