Offener Brief an den Bundesrat: Eine starke Koalition mobilisiert gegen Lohndiskriminierung
Im Namen von 52 Organisationen hat heute eine breite Koalition, der auch Syna - die Gewerkschaft angehört, unter der Federführung von Travail.Suisse in einem offenen Brief an den Bundesrat griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert. Dafür muss das Gleichstellungsgesetz zeitnah revidiert werden. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Lohnanalysepflicht für grössere Unternehmen hat sich am Befund nichts geändert: Die Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem.
Heute beginnt die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte. Diesen Samstag erinnert der 8. März daran, dass für die Durchsetzung der Frauenrechte immer wieder neu gekämpft werden muss. Die Koalition gegen Lohndiskriminierung hat diesen Zeitpunkt zum Anlass genommen, in einem offenen Brief an den Bundesrat zu fordern, dass endlich wirksame Massnahmen gegen Lohndiskriminierung ergriffen werden.
Die Koalition fordert:
- Der externe Evaluationsbericht zum revidierten Gleichstellungsgesetzes muss unverzüglich veröffentlicht werden.
- Das Gleichstellungsgesetz muss zeitnah revidiert werden, um bestehende Mängel zu beheben. (weitere Details im offenen Brief)
Gemäss Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse: «Die Lohnanalysen im Gleichstellungsgesetz werden heute behandelt, als wären sie eine freiwillige Sensibilisierungsmassnahme für Unternehmen. Es braucht deshalb dringend eine Reform, welche sicherstellt, dass das Gesetz eingehalten und die Lohnanalysen durchgeführt werden.»
Keine Ausnahmen von der Analysepflicht
Das Parlament seinerseits muss nicht auf einen neuen Auftrag des Bundesrats warten, es kann schon jetzt handeln: Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse und Nationalrätin, hat im Dezember eine Motion eingereicht, die verlangt, dass alle vom Gesetz betroffenen Unternehmen die Lohnanalysen wiederholen müssen, unabhängig davon, wie die Lohngleichheit in ihrem Unternehmen bei der letzten Analyse ausgefallen ist. Die Nationalrätin hält fest: «In der Schweiz wechseln jährlich rund 15 Prozent der Arbeitnehmenden die Stelle. Zudem entspricht eine einmalige Analyse in einem Umfeld, das sich ständig verändert, einerseits nicht dem Geist des Gesetzes und ist andererseits nicht effizient.»
Ohne wirksame Massnahmen gegen Lohndiskriminierung, entgehen den Frauen jedes Jahr rund 8'000 Franken Lohn – nur weil sie Frauen sind. Das ist nicht länger hinnehmbar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Massnahmen, die auf nicht sanktionierbaren Richtlinien oder gar auf Freiwilligkeit beruhen, nicht ausreichen. Deshalb braucht es dringend eine Revision des Gleichstellungsgesetzes mit griffigen Massnahmen gegen Lohndiskriminierung. Dies fordern die 52 Organisation in ihrem offenen Brief an den Bundesrat mit Nachdruck.