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Bis zum 30. Juni 2023 hatten alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen Frauen und Männern zu analysieren. Anschliessend mussten diese Resultate den Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Unternehmen, welche dies nicht gemacht haben, riskieren ab sofort, auf der Schwarzen Liste der Plattform RESPECT8-3.CH zu landen. Wir rufen alle Arbeitnehmenden dazu auf, ihr Unternehmen anonym zu melden, wenn dieses seine Angestellten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnanalyse informiert hat.

Der Nationalrat hat heute die Motion Gysin abgelehnt, die einen Kündigungsschutz für junge Väter forderte. Hingegen sagte er Ja zur Motion Hess, die Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankern will. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und Initiant des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, bedauert die Ablehnung des Kündigungsschutzes sehr. Gleichzeitig zeigt er sich erfreut, dass die Notwendigkeit einer Revision des lückenhaften Gleichstellungsgesetzes endlich anerkannt wird.
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