Im Namen von 52 Organisationen hat heute eine breite Koalition, der auch Syna - die Gewerkschaft angehört, unter der Federführung von Travail.Suisse in einem offenen Brief an den Bundesrat griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert. Dafür muss das Gleichstellungsgesetz zeitnah revidiert werden. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Lohnanalysepflicht für grössere Unternehmen hat sich am Befund nichts geändert: Die Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem.
Das Gleichstellungsgesetz sieht Ausnahmen vor, die Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse befreien. Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse, hat heute eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung verlangt. Damit soll Druck auf den Bundesrat ausgeübt werden, damit er unverzüglich die verfügbaren Instrumente verbessert, um die zunehmende Lohndiskriminierung in der Schweiz zu bekämpfen.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, stellt ernüchtert fest, dass die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Jahr 2022 um weitere 0,4 Prozentpunkte angestiegen ist. Das ist ein sehr schlechtes Signal und zeigt, dass die lückenhaften Massnahmen des Parlaments zur Beseitigung der Lohndiskriminierung nicht greifen. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann muss deshalb endlich substanziell revidiert werden. Eine erste Massnahme in diese Richtung wird in der Wintersession des Parlaments von Nationalrätin Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, eingereicht.
Bis zum 30. Juni 2023 hatten alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen Frauen und Männern zu analysieren. Anschliessend mussten diese Resultate den Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Unternehmen, welche dies nicht gemacht haben, riskieren ab sofort, auf der Schwarzen Liste der Plattform RESPECT8-3.CH zu landen. Wir rufen alle Arbeitnehmenden dazu auf, ihr Unternehmen anonym zu melden, wenn dieses seine Angestellten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnanalyse informiert hat.