Skip to main content

Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung

Bis zum 30. Juni 2023 hatten alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen Frauen und Männern zu analysieren. Anschliessend mussten diese Resultate den Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Unternehmen, welche dies nicht gemacht haben, riskieren ab sofort, auf der Schwarzen Liste der Plattform RESPECT8-3.CH zu landen. Wir rufen alle Arbeitnehmenden dazu auf, ihr Unternehmen anonym zu melden, wenn dieses seine Angestellten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnanalyse informiert hat.

Die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern liegt zwischen 8 und 9 Prozent. Dies führt bei Frauen mit einem Durchschnittslohn zu jährlichen Verlusten von mehr als 9000 Franken. Auf ein Erwerbsleben hochgerechnet entspricht dies mehr als 420 000 Franken. Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht als Mittel gegen diese Lohndiskriminierung vor, dass Unternehmen ab 100 Beschäftigten bis zum 30. Juni 2023 ihre Löhne analysiert, revidiert und den Angestellten kommuniziert haben müssen. Allerdings sind keinerlei Sanktionen vorgesehen für Unternehmen, die sich nicht an diese sehr bescheidenen gesetzlichen Vorgaben halten.

Deshalb haben sich Travail.Suisse und seine Verbände entschieden, Unternehmen, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen, auf einer Schwarzen Liste aufzuführen, damit deren Verfehlung für alle sichtbar wird. Arbeitnehmende können Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, anonym melden. Bestätigt sich der Verdacht, wird das Unternehmen so lange auf der öffentlichen Schwarzen Liste aufgeführt, bis es seine Verfehlung korrigiert hat. «Die Schwarze Liste ermöglicht eine Sanktionierung von Unternehmen, die gegen das Gesetz verstossen, bislang aber keine negativen Folgen befürchten mussten», so Véronique Rebetez, Zentralsekretärin und Leiterin der Fachstelle Gleichstellung bei Syna. 

Wie funktioniert die Schwarze Liste konkret?

Der Prozess, um ein Unternehmen auf die Schwarze Liste zu setzen, sieht folgendermassen aus:

  1. Anonyme Meldung des Unternehmens durch Arbeitnehmende. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: (1) Meldung über das Whistleblowing-Tool unter respect8-3.ch/schwarze-liste. (2) Schriftliche Meldung via Formular (Bekommst du in deinem Regionalsekretariat) (3) Telefonische Meldung unter 031 370 21 11. In jedem Fall garantieren wir komplette Anonymität.
  2. Syna (bzw. einer der anderen Travail.Suisse-Verbände) konfrontiert das Unternehmen mit dem Vorwurf. Falls das Unternehmen aufzeigen kann, dass es die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes eingehalten hat, wird die Meldung gelöscht, das Unternehmen erscheint zu keinem Zeitpunkt auf der Schwarzen Liste. Falls das Unternehmen die Lohnanalyse nicht (korrekt) durchgeführt hat – oder uns keine entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen möchte – wird es so lange auf der Schwarzen Liste aufgeführt, bis es seine Verfehlung korrigiert hat.
  3. Die Angestellten der jeweiligen Unternehmen werden von Syna über den Prozess informiert und es werden weitere Schritte geprüft, um die Lohngleichheit zu erreichen. 
Aktionen in der ganzen Schweiz

Am 1. Juni hat Syna gemeinsam mit Travail.Suisse und seinen Verbänden im Rahmen eines Aktionstages Arbeitnehmende in der ganzen Schweiz für die Lohngleichheit sensibilisiert und an Verteilaktionen und Ständen mit Flyern und Mentos für die Schwarze Liste geworben. Parallel dazu fand eine Medienkonferenz in Bern statt, die zwei Wochen vor dem feministischen Streik auf sehr grosses mediales Echo stiess. Auch am feministischen Streik vom 14. Juni waren Syna und weitere Verbände an vorderster Front mit dabei und warben mit einem grossen RESPECT8-3.CH-Banner für die Plattform. Bereits sind anonyme Meldungen eingegangen, die nun sorgfältig überprüft werden. 

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren