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Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist für Syna ein wichtiges Anliegen. Am 23. April wurden die Gewerkschaften und andere relevante Akteure zu dem aktuellen Thema «Clan-Kriminalität» von der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft (TPK FlaM) an einen runden Tisch geladen. Erstmalig hat man sich in dieser Form in Baselbiet intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Beteiligten beschlossen eine vertiefte Zusammenarbeit. 

Ungeachtet davon, ob man die Entstehung des Internationalen Frauentags auf die erste Frauendemonstration der Sozialistischen Partei in den USA im Jahr 1909, auf den Protest russischer Mütter für den Frieden und politische Gleichberechtigung im Jahr 1917 oder auf den Erlass des UNO-Grundsatzes der Gleichstellung im Jahr 1945 zurückführt, alle feministischen Protestaktionen in der zeitgenössischen Geschichte haben zwei gemeinsame Nenner: den Frieden und die Gleichberechtigung.

Syna hat sie bekämpft, jetzt ist sie Wirklichkeit geworden: Mit der AHV21-Reform müssen die Frauen nun ein Jahr länger arbeiten, ohne dass dies eine Verbesserung der Lohngleichheit oder der Gleichstellung im Allgemeinen mit sich bringen würde. Das Lohnniveau in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen und eine mit Unterbrüchen oder Teilzeitpensen durchzogene Karriere machen eine Frühpensionierung finanziell oft unmöglich.

Die repräsentative Umfrage «Barometer Gute Arbeit 2023» bringt es deutlich zu Tage: die tiefe Arbeitslosigkeit und der spürbare Arbeitskräftemangel haben starke Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden. Einerseits positive, indem die Sorge um den Arbeitsplatz abnimmt, andererseits aber auch negative, indem Arbeitsbelastung und Stress zunehmen. Dafür verantwortlich sind unter anderem viele Überstunden, regelmässiges Arbeiten in der Freizeit und eine Beschäftigung, die nicht dem Wunschpensum entspricht. Als Folge davon ist die Erschöpfung bei den Arbeitnehmenden auf einem Höchststand und ein steigender Anteil der Arbeitnehmenden plant einen Stellenwechsel aufgrund von zu viel Stress. Die neusten Umfrageresultate zeigen ausserdem Lücken bei der Förderung der Weiterbildung und eine nach wie vor mangelhafte Sensibilität gegenüber der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern.

Bis zum 30. Juni 2023 hatten alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen Frauen und Männern zu analysieren. Anschliessend mussten diese Resultate den Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Unternehmen, welche dies nicht gemacht haben, riskieren ab sofort, auf der Schwarzen Liste der Plattform RESPECT8-3.CH zu landen. Wir rufen alle Arbeitnehmenden dazu auf, ihr Unternehmen anonym zu melden, wenn dieses seine Angestellten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnanalyse informiert hat.

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