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Trotz fehlender rechtlicher Verankerung wenden Unternehmen bei der Analyse von Lohndiskriminierungen zwischen Frauen und Männern eine Toleranzschwelle von 5% an. Nun wurde die Legitimität dieser Toleranzschwelle im Rahmen einer Studie überprüft. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, begrüsst diese fundierte Analyse. Die Schlussfolgerung der Studie, die Toleranzschwelle müsse lediglich auf 2.5% halbiert werden, ist jedoch schwer nachvollziehbar. Travail.Suisse fordert ein Ende der Diskriminierungstoleranz und eine vollständige Abschaffung der Toleranzschwelle.

Viel zu lange haben Frauen über Diskriminierungen am Arbeitsplatz geschwiegen. Es ist höchste Zeit, die «gläserne Decke» zu durchbrechen, die Frauen diskret aber nachdrücklich daran hindert, im Beruf aufzusteigen. Unangemessene Bemerkungen müssen angeprangert und Vorurteile überwunden werden. Wir waren zu höflich, zu geduldig, zu entgegenkommend: Damit ist Schluss. Wir dulden keine Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung mehr. Diese Botschaft werden wir morgen auf die Strasse tragen. Wir fordern Gleichstellung – und zwar jetzt!

Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysiert und die Resultate ihren Angestellten kommuniziert haben. Unternehmen, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab heute über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden. Travail.Suisse und seine Verbände lancieren zu diesem Zweck heute die «Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung» auf RESPECT8-3.CH und leisten so einen Beitrag zur Durchsetzung der Lohnanalysen. Lohnanalysen sind aber nur der erste notwendige, aber nicht ausreichende Schritt zur Erreichung der Lohngleichheit. Travail.Suisse fordert effektive Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, auf politischer Ebene und im Rahmen der Sozialpartnerschaft.

Der Nationalrat hat heute die Motion Gysin abgelehnt, die einen Kündigungsschutz für junge Väter forderte. Hingegen sagte er Ja zur Motion Hess, die Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankern will. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und Initiant des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, bedauert die Ablehnung des Kündigungsschutzes sehr. Gleichzeitig zeigt er sich erfreut, dass die Notwendigkeit einer Revision des lückenhaften Gleichstellungsgesetzes endlich anerkannt wird.

 Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Sondierungen mit der Europäischen Union verabschiedet. Eine von ihm festgestellte «positive Dynamik» ermutigt den Bundesrat, die Ausarbeitung eines Verhandlungsmandates und die Erarbeitung von inländischen Massnahmen für den Lohnschutz in Auftrag zu geben. Für Travail.Suisse kann die Absicherung des Lohnschutzes nur mit einem Entgegenkommen der Europäischen Union ermöglicht werden. Der heutige Schweizer Lohnschutz muss gesichert werden. Für Verbesserungen bietet Travail.Suisse jederzeit Hand.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Um sie zu erreichen, gibt es nur eine Lösung: Allen müssen die gleichen Rechte, Vorteile und Leistungen gewährt werden. Im aktuellen Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern (GlG) fehlen mehrere bedeutende Elemente, angefangen bei der zeitlich unbegrenzten Verpflichtung, die Lohngleichheit zu analysieren sowie fehlenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Das Parlament ist deshalb aufgerufen, die Arbeit wieder aufzunehmen und das Gesetz umfassend und ehrgeizig zu überarbeiten

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