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Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.

Ein Kampftag für die Rechte der Arbeitnehmenden auf der Wohlstandsinsel Schweiz? Uns geht es hier doch allen gut! Wirklich? Uns allen? Prekäre Arbeitsbedingungen betreffen hunderttausende von Arbeitnehmenden in der Schweiz. Sie sind Ausdruck und Folge tief verankerter Probleme, die offen gelegt und bekämpft werden müssen. Darauf legt Syna am 1. Mai 2021 ihren Fokus.

Wird jetzt schon mein Lohn diskriminiert? Hat mein Lohnkonto vielleicht ein Problem??? Ok, es hat tatsächlich ein Problem, aber das ist eine andere Baustelle … Nein, bei einer Lohndiskriminierung wird natürlich nicht der Lohn benachteiligt, sondern die Person, die ihn bekommt. Aber wart, ich erklärs dir:

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