Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.
Kantonale Mindestlöhne sollen auch für ausländische Unternehmen gelten, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden. Dies hat der Nationalrat heute entschieden. Syna und Travail.Suisse begrüssen diesen wichtigen Entscheid für die Arbeitnehmenden und den Werkplatz Schweiz. Nun muss der Ständerat seinen Entscheid korrigieren.
Die nächste AHV-Reform ist zwar noch nicht ganz ausgehandelt. Es zeigt sich aber bereits, dass das Parlament das Rentenalter für Frauen erhöhen will. Dabei würde eine Angleichung der Löhne zwischen den Geschlechtern der AHV mehr bringen.
Die Delegierten von Travail.Suisse haben an ihrer heutigen Versammlung konkrete Forderungen zum Wohl der Arbeitnehmenden für die Zeit nach Corona verabschiedet. Des Weiteren wurden drei Resolutionen zu den Themen Altersvorsorge, Lohndiskriminierung und Revision des Arbeitsgesetzes ohne Gegenstimme verabschiedet.
Der Ständerat will keine echte Transparenz bei der Überprüfung der Lohngleichheit. Er hat es heute verpasst, dem zahnlosen Gleichstellungsgesetz etwas mehr Effizienz und der Gleichstellung wichtigen Antrieb zu verleihen. Syna und Travail.Suisse sind tief enttäuscht von diesem Entscheid.
Ein Kampftag für die Rechte der Arbeitnehmenden auf der Wohlstandsinsel Schweiz? Uns geht es hier doch allen gut! Wirklich? Uns allen? Prekäre Arbeitsbedingungen betreffen hunderttausende von Arbeitnehmenden in der Schweiz. Sie sind Ausdruck und Folge tief verankerter Probleme, die offen gelegt und bekämpft werden müssen. Darauf legt Syna am 1. Mai 2021 ihren Fokus.
Wird jetzt schon mein Lohn diskriminiert? Hat mein Lohnkonto vielleicht ein Problem??? Ok, es hat tatsächlich ein Problem, aber das ist eine andere Baustelle … Nein, bei einer Lohndiskriminierung wird natürlich nicht der Lohn benachteiligt, sondern die Person, die ihn bekommt. Aber wart, ich erklärs dir:
Wie eine Kindheit in Ostdeutschland das Selbstverständnis der berufstätigen Frau prägt und warum die Schweiz in Sachen Gleichstellung hinterher hinkt? Kommentar von Mandy Zeckra, Leiterin der Syna-Fachstelle für Gleichstellung.
Wenn Corona ein Marathonlauf ist, dann ist der Kampf für die Gleichstellung in der Schweiz wohl die Umrundung der Welt mit einem Segelboot bei Flaute. Im Jubiläumsjahr der Gleichstellung will Syna Wind in die Segel bringen und legt den Schwerpunkt dabei auf Lohngleichheit und prekäre Arbeitsbedingungen.