Nationalrat mit wichtigem Entscheid zum Entsendegesetz
Kantonale Mindestlöhne sollen auch für ausländische Unternehmen gelten, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden. Dies hat der Nationalrat heute entschieden. Syna und Travail.Suisse begrüssen diesen wichtigen Entscheid für die Arbeitnehmenden und den Werkplatz Schweiz. Nun muss der Ständerat seinen Entscheid korrigieren.
Der Nationalrat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne auch für entsandte Arbeitnehmende gelten sollen. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid des Nationalrats: «Kantonale Mindestlöhne müssen für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmende gelten. Ansonsten wächst die Gefahr von Lohndumping und einer Verdrängung von inländischen Arbeitnehmenden», so Thomas Bauer Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. |
Nicht für alle Arbeitnehmenden gelten bisher Mindestlöhne
Verschiedene Kantone haben in den vergangenen Jahren kantonale Mindestlöhne eingeführt (BS, JU, NE, TI, GE). Bisher galten diese aber nicht für Arbeitnehmende, welche für ausländische Unternehmen Dienstleistungen in der Schweiz erbrachten. Dies führte zu ungleich langen Spiessen zwischen inländischen und ausländischen Arbeitnehmenden und Betrieben. Der Bundesrat hatte deshalb eine entsprechende Änderung des Entsendegesetzes vorgeschlagen.
Der Ständerat ist Ende September 2021 allerdings nicht auf die Bundesratsvorlage eingetreten. «Der Ständerat muss seinen Nichteintretensentscheid vom Herbst 2021 zum Wohl der Arbeitnehmenden und der inländischen Betriebe unbedingt korrigieren», so Thomas Bauer.