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Schweiz-EU: Travail.Suisse nimmt materielle Einigung zur Kenntnis – Schwächung des Lohnschutzes für Travail.Suisse inakzeptabel

Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass er sich mit der EU über den Inhalt neuer und über die Anpassung bestehender bilateraler Abkommen einig ist. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt die materielle Einigung zur Kenntnis. Es ist aber absehbar, dass mit dem neuen Abkommen der Lohnschutz deutlich geschwächt würde. Das ist für Travail.Suisse nicht akzeptabel. Der Bundesrat muss die Öffentlichkeit nun rasch über die Verhandlungsergebnisse orientieren und Verbesserungen des Lohnschutzes in die Botschaft aufnehmen.

Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass er sich in den Verhandlungen mit der Europäischen Union materiell geeinigt hat. Auch wenn die grundsätzlichen Elemente aus den Verhandlungen bekannt sind, bleiben die Verhandlungsergebnisse in entscheidenden Fragen bisher unveröffentlicht. «Travail.Suisse nimmt diese materielle Einigung zur Kenntnis. Der Bundesrat soll der Öffentlichkeit nun rasch reinen Wein über den Inhalt der Abkommen einschenken und die Texte veröffentlichen, nur so ist eine Beurteilung möglich», so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.

Weitgehend klar ist das Verhandlungsergebnis im Bereich des Lohnschutzes. Es ist ernüchternd. Der Lohnschutz würde damit deutlich geschwächt. Das ist für Travail.Suisse nicht akzeptabel. «Die wirtschaftliche Öffnung setzt einen wirksamen Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen voraus. Dies ist mit dem Verhandlungsergebnis nicht mehr gegeben. In den kommenden Monaten muss deshalb nach der Erneuerung der aussenpolitischen Abkommen zwingend auch eine Erneuerung der flankierenden Massnahmen erfolgen», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travail.Suisse. Travail.Suisse hat zudem immer betont, dass eine allfällige Umsetzung von ausländischen Spesenregelungen in der Schweiz ausgeschlossen ist. Der Bundesrat hat in dieser sehr bedeutenden Frage in den Verhandlungen offenbar nichts erreicht. Aussenpolitisch hat der Bundesrat nun einem Resultat zugestimmt. Innenpolitisch hat er bisher aber keine einzige Zusicherung auf den Tisch gelegt. Bis zur Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage müssen konkrete Verbesserungen ausgearbeitet und verbindlich aufgenommen werden.

Auch zum Landverkehrsabkommen mit dem internationalen Personenverkehr und zum Stromabkommen bestehen hinsichtlich des Verhandlungsergebnisses entscheidende Unbekannte. «Liberalisierungen im öffentlichen Verkehr oder in der Stromversorgung sind grundsätzlich nicht im Interesse der Arbeitnehmenden. Travail.Suisse wird dazu eine Beurteilung vornehmen, wenn der genaue Inhalt der Verhandlungsergebnisse bekannt ist», so Adrian Wüthrich.

Travail.Suisse wird an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung am 31. Januar 2025 in Olten das weitere Vorgehen festlegen.

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