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Vor 20 Jahren wurden in der Schweiz die flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt. Sie sind eine unbestrittene Erfolgsgeschichte. Trotzdem bestehen nach wie vor erhebliche Lücken und Umsetzungsprobleme. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt zudem einen Strukturwandel in der Zuwanderung, mit dem die Arbeitgebenden den Lohnschutz teilweise umgehen. Der neue FlaM-Bericht verdeutlicht: der Lohnschutz muss gestärkt werden.

 Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Sondierungen mit der Europäischen Union verabschiedet. Eine von ihm festgestellte «positive Dynamik» ermutigt den Bundesrat, die Ausarbeitung eines Verhandlungsmandates und die Erarbeitung von inländischen Massnahmen für den Lohnschutz in Auftrag zu geben. Für Travail.Suisse kann die Absicherung des Lohnschutzes nur mit einem Entgegenkommen der Europäischen Union ermöglicht werden. Der heutige Schweizer Lohnschutz muss gesichert werden. Für Verbesserungen bietet Travail.Suisse jederzeit Hand.

Der Bundesrat hat sich nach dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens für einen neuen Ansatz entschieden. Syna und Travail.Suisse sind offen für die Vorschläge und bereit, konstruktiv über die Gestaltung des künftigen Verhältnisses mit der EU zu sprechen. Nach den Erfahrungen mit dem institutionellen Abkommen braucht es aber den Willen von Bundesrat und Schweizer Diplomatie, die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verteidigen.

Lohnschutz – das ist doch sonnenklar, was es bedeutet: Der Lohn wird geschützt. Aber wovor eigentlich? Vor Dieben vielleicht … ? Wart, ich erklärs dir: 

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