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Syna und Travail.Suisse zeigt sich konsterniert über weitere Zunahme der Lohndiskriminierung

Die Lohndiskriminierung von Frauen hat erneut zugenommen, dies zeigen die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik. Im Jahr 2020 sind 47.8% der gemessenen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen auf Diskriminierung zurückzuführen. Frauen verdienen damit jährlich 8'604 Franken weniger, einzig weil sie Frauen sind. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, zeigt sich über diese Entwicklung konsterniert und fordert alle Unternehmen auf, sich umgehend auf der Plattform respect8-3.ch zu registrieren und ein Zeichen gegen Lohndiskriminierung zu setzen. Mittelfristig wird das Parlament dazu aufgefordert, die Arbeiten an einer neuen Revision des Gleichstellungsgesetzes aufzunehmen.

Die neusten Berechnungen auf der Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BfS) sind alarmierend: Jeden Monat erhalten Frauen im Schnitt 717 Franken weniger Lohn, einzig und allein aufgrund ihres Geschlechts – das sind 8'604 Franken pro Jahr. Dieser Teil der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, der sich weder durch die Ausbildung, das Alter noch durch die Hierarchiestufe oder den Tätigkeitsbereich erklären lässt – die Lohndiskriminierung –, war noch nie so hoch. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, zeigt sich konsterniert über diese bedenkliche Entwicklung. Heute ist fast die Hälfte aller Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern – 47,8 Prozent im Jahr 2020 – diskriminierend, und dieser Anteil steigt seit 2014 stetig an. In kleinen KMU ist Lohndiskriminierung sogar zur Norm geworden und beträgt fast 57%. Besonders betroffen sind Arbeitnehmerinnen ohne Vorgesetztenfunktion, vier von fünf sind Lohndiskriminierung ausgesetzt (81,8%).

Das revidierte Gleichstellungsgesetz, das seit Juli 2020 in Kraft ist, schreibt für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine obligatorische Überprüfung der Lohnungleichheit vor. Es hat deshalb auf die aktuell erschienenen Ergebnisse für das Jahr 2020 noch keine Auswirkungen gezeigt. Bis die Effekte der neuen gesetzlichen Richtlinien evaluiert werden können, ruft Travail.Suisse alle Unternehmen ab 50 Angestellten dazu auf, sich umgehend auf der Weissen Liste der Plattform respect8-3.ch einzutragen und ihre Durchführung von Lohnanalysen zu bestätigen. Eines ist laut Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik, bereits heute klar: «Ab Juli 2023 wird respect8-3.ch jene Unternehmen nennen, welche sich nicht an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes halten und keine Lohnanalysen durchgeführt haben.» Travail.Suisse fordert zudem, dass die von der Selbstkontrollpflicht betroffenen Unternehmen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse bekannt geben und zusammen mit den Sozialpartnern oder den Personalvertretungen die notwendigen Anpassungsmassnahmen ergreifen.

Valérie Borioli Sandoz, Verantwortliche für die Gleichstellungspolitik, hält fest: «Lohndiskriminierung ist in den KMU ein zu weit verbreitetes Übel. Mittelfristig muss das Parlament die Arbeit wieder aufnehmen und die Pflicht zur Überprüfung der Lohngleichheit für alle Unternehmen ab 50 Angestellten definitiv verankern und bei Nichteinhaltung entsprechende Sanktionen vorsehen.»


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