Skip to main content

Lohndiskriminierung: Gesetz ohne Kontrollen und Sanktionen ist absurd

Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.

Frauen verdienen im Schnitt 8 Prozent weniger Lohn als Männer, oder monatlich rund 694 Franken weniger – nur weil sie Frauen sind. Am 1. Juli 2020 trat deshalb das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft, das eine Pflicht zur Lohnanalyse für Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten enthält.

Gravierende Lücken des Gleichstellungsgesetzes

Lücken und Schwachstellen des Gleichstellungsgesetzes führen dazu, dass dieses weitgehend zahnlos bleibt. Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse, kritisiert insbesondere die inexistenten Kontrollen: «Die fehlenden Kontroll- und Sanktionsmechanismen sind absurd. Das ist, als würde man sich bei den Tempolimiten im Strassenverkehr allein auf die freiwillige Kooperation der Autofahrenden verlassen.»

Zur Behebung der gröbsten Mängel des Gleichstellungsgesetzes hat Travail.Suisse vor zwei Jahren die Plattform RESPECT8-3.CH lanciert (siehe Kasten). Auf deren Weissen Liste der gesetzeskonformen Unternehmen sind aktuell 128 Unternehmen mit insgesamt rund 300'000 Mitarbeitenden registriert. Mit dem heutigen Einläuten der dritten Phase des GlG rückt gleichzeitig die Lancierung der Schwarzen Liste näher: Sie wird am 1. Juli 2023 aufgeschaltet und führt Unternehmen auf, die sich um die Lohngleichheit foutieren und die Vorgaben des GlG missachten. Die Plattform RESPECT8-3.CH setzt damit dort an, wo das Gesetz zahnlos bleibt: bei der Kontrolle und der Sanktionierung.


Respect8-3.CH stärkt das Gleichstellungsgesetz

44.1 Prozent der Lohnungleichheit sind nicht erklärbar. Das sind 7,7 Milliarden Franken jährlich, die Frauen ohne Erklärung nicht auf ihrem Lohnkonto haben. Um dies zu beheben, gilt seit dem 1. Juli 2020 das revidierte Gleichstellungsgesetz. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, ihre Lohnstruktur zu analysieren (bis zum 30. Juni 2021), sie einer externen Revision zu unterziehen (bis zum 30. Juni 2022) und den Mitarbeitenden zu kommunizieren (bis zum 30. Juni 2023).

Da weder Kontrollen noch Sanktionen vorgesehen sind, wird das Gesetz als zahnloser Papiertiger in die Geschichte eingehen. RESPECT8-3.CH, die Plattform gegen Lohndiskriminierung von Travail.Suisse und seinen Verbänden, füllt diese Lücke. Auf der Plattform können sich Unternehmen registrieren, die die Lohngleichheit ernst nehmen. Auch Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden können sich registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen. In einem ersten Schritt hebt eine Weisse Liste die Best Practices hervor, ab Juli 2023 wird die Plattform um eine Schwarze Liste ergänzt. Sie führt die Unternehmen auf, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren