Das Bundesamt für Statistik hat heute neue Zahlen zur Lohnungleichheit veröffentlicht. Diese halten eine erfreuliche Entwicklung bereit: Während die gesamte Lohnungleichheit weiter abnimmt, geht endlich auch der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – die Lohndiskriminierung – zurück, nachdem dieser während mehr als zehn Jahren kontinuierlich angestiegen war. Trotzdem entgehen Frauen nach wie vor einzig aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich 640 Franken pro Monat.
Viel zu diskutieren gibt es zum 30. Jahrestag des Gleichstellungsgesetzes (GlG) an der der Sommersession der Eidgenössischen Räte 2026. Gleich mehrere parlamentarische Vorlagen betreffen die Rechte der Frauen, die Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Anerkennung von Care-Arbeit.
Der 8. März ist der Internationale Tag der Frauenrechte und im Jahr 2026 dürfen wir mehrere Jubiläen des Erringens dieser Rechte feiern: 55 Jahre Frauenstimmrecht, 50 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) und 30 Jahre Gleichstellungsgesetz. Diese Meilensteine sind zentral für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz. Sie erinnern uns aber daran, dass diese teilweise hart erkämpften Rechte der Frauen in der Schweiz noch jung sind und daran, dass echte Gleichstellung noch immer nicht erreicht ist.
Im Rahmen ihres Einsatzes für Gleichstellung und gute Arbeitsbedingungen hat Syna bei ihren Mitgliedern eine Umfrage zu sexistischer und sexueller Gewalt am Arbeitsplatz durchgeführt. Die Berichte zeigen, wie gross ein Problem ist, über das oft geschwiegen wird.
Teilzeitarbeit boomt: Fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz arbeiten inzwischen in einem reduzierten Pensum. Doch was für die einen eine Chance ist, bedeutet für andere eine Belastung oder sogar ein Risiko. Wir haben mit Syna-Präsidentin Yvonne Feri über Chancen, Herausforderungen und notwendige Reformen gesprochen.
Fünf Jahre revidierter Gleichstellungsartikel – doch noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anfang Juli versammelten sich auf dem Berner Bahnhofsvorplatz Vertreterinnen und Vertreter von über 50 Gruppen – vor einem symbolischen Geburtstagskuchen, der Tränen weint.
In der Schweiz arbeiten fast 2 Millionen Arbeitnehmende oder 40 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Das geht aus einer heute veröffentlichten Publikation des Bundesamts für Statistik hervor. Teilzeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden, Erwerbsarbeit und familiäre Betreuungsaufgaben oder eine Ausbildung zu vereinbaren. Gleichzeitig zeigen sich auch problematische Seiten der Teilzeitarbeit, beispielsweise überzogene Forderungen der Arbeitgebenden bezüglich der zeitlichen Flexibilität der Arbeitnehmenden. Für Travail.Suisse ist klar, dass Teilzeitarbeit einem wichtigen Bedürfnis der Arbeitnehmenden entspricht. Gleichzeitig ist es notwendig, die Bedingungen für Teilzeitarbeit zu modernisieren und zu verbessern.
Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht zeigt einmal mehr die lohnmässige Benachteiligung im Zusammenhang mit Mutterschaft. Fakt ist: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach wie vor nicht erreicht. Mehrere Faktoren, wie der Zivilstand, der Familienstatus oder ein Teilzeitpensum stehen zwar objektiv mit den Lohnunterschieden in Zusammenhang, rechtfertigen sie jedoch keineswegs. Es ist vielmehr der bestehende strukturelle Rahmen, der Lohnunterschiede begünstigt – darunter die ungleiche Verteilung der Arbeit für die Betreuung von Familienangehörigen oder Dritten. Eine gleichberechtigte Familienzeit kann diesen Rahmen verändern.
