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2026 – ein Jubiläumsjahr im Zeichen der Gleichstellung und unserer Rechte

Der 8. März ist der Internationale Tag der Frauenrechte und im Jahr 2026 dürfen wir mehrere Jubiläen des Erringens dieser Rechte feiern: 55 Jahre Frauenstimmrecht, 50 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) und 30 Jahre Gleichstellungsgesetz. Diese Meilensteine sind zentral für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz. Sie erinnern uns aber daran, dass diese teilweise hart erkämpften Rechte der Frauen in der Schweiz noch jung sind und daran, dass echte Gleichstellung noch immer nicht erreicht ist.

Anhaltende Ungleichheiten

Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in der Schweiz beträgt weiterhin rund 18 %. Fast die Hälfte dieses Unterschieds bleibt ungeklärt – mit anderen Worten: Frauen werden weiterhin schlechter bezahlt, nur weil sie Frauen sind.

Die Folgen summieren sich im Laufe der Jahre. Im Ruhestand beziehen Frauen im Durchschnitt fast ein Drittel weniger Rente als Männer. Besonders ausgeprägt ist die Kluft in der 2. Säule. Die Lohnungleichheit von heute führt zur Benachteiligung von morgen.

Fast 60 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Sie übernehmen nach wie vor den Grossteil der unbezahlten Haus- und Carearbeit. Sie sind in Niedriglohnbranchen überrepräsentiert und in Führungspositionen unterrepräsentiert – all dies trägt zur bestehenden Ungleichheit bei.

Die Rolle der Gleichstellung in den Gesamtarbeitsverträgen

Gleichstellung lässt sich nicht allein durch Gesetze verordnen. Sie muss ausgehandelt und in der Praxis umgesetzt werden. Um anhaltenden Ungleichheiten aufzulösen, welche in der Arbeitswelt existieren, kämpft Syna in den Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) für höhere Mindestlöhne, transparente Lohneinstufungen und die Anerkennung von Kompetenzen.

Syna setzt sich für konkrete Mechanismen ein: wirksame Kontrollen, aktive paritätische Kommissionen, reale Lohnverbesserungen. Denn ohne starke und durchgesetzte Gesamtarbeitsverträge bleibt Gleichstellung ein theoretisches Prinzip. Das Gleichstellungsgesetz ist 30 Jahre alt. Aber ein Gesetz ohne wirksame Umsetzung reicht nicht aus. Die Kontrollen müssen verstärkt und Diskriminierungen tatsächlich sanktioniert werden.

Feiern allein reicht nicht

Es ist wichtig, diese Jubiläen für die Gleichstellung zu feiern, dennoch können wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen.

Nach all den Jahren darf Gleichstellung kein fernes Ziel mehr sein. Sie muss konkrete Realität werden: bei den Löhnen, bei den Renten, bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und beim Schutz vor Gewalt. In diesem Zusammenhang führt die Fachstelle «Gleichstellung» deiner Gewerkschaft Syna derzeit zwei Projekte durch: einen Fragebogen, der als Analyse zur Einordnung der Gleichstellung in den Gesamtarbeitsverträgen dienen soll, sowie ein Video mit generationenübergreifenden Erfahrungsberichten zur Gleichstellung am Arbeitsplatz gestern und heute.

Die Rechte der Frauen haben sich nie von allein weiterentwickelt. Sie haben Fortschritte gemacht, weil Frauen und Männer sich dafür eingesetzt haben. Und dieser Kampf geht weiter!

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