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Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysiert und die Resultate ihren Angestellten kommuniziert haben. Unternehmen, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab heute über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden. Travail.Suisse und seine Verbände lancieren zu diesem Zweck heute die «Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung» auf RESPECT8-3.CH und leisten so einen Beitrag zur Durchsetzung der Lohnanalysen. Lohnanalysen sind aber nur der erste notwendige, aber nicht ausreichende Schritt zur Erreichung der Lohngleichheit. Travail.Suisse fordert effektive Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, auf politischer Ebene und im Rahmen der Sozialpartnerschaft.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Um sie zu erreichen, gibt es nur eine Lösung: Allen müssen die gleichen Rechte, Vorteile und Leistungen gewährt werden. Im aktuellen Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern (GlG) fehlen mehrere bedeutende Elemente, angefangen bei der zeitlich unbegrenzten Verpflichtung, die Lohngleichheit zu analysieren sowie fehlenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Das Parlament ist deshalb aufgerufen, die Arbeit wieder aufzunehmen und das Gesetz umfassend und ehrgeizig zu überarbeiten

Suely Ludovica Alves arbeitet seit ihrer Ankunft in der Schweiz 1999 als Reinigungskraft. Bei ihrer Arbeit hat die 60-jährige brasilianisch-portugiesische Doppelbürgerin leider nicht nur gute Erfahrungen gemacht. 

 In Zeiten des akuten Fachkräftemangels richten Wirtschaft und Politik ihr Augenmerk auf Frauen: sie sollen zurück in den Arbeitsmarkt geholt werden beziehungsweise ihr Erwerbspensum erhöhen. Doch welche Angebote müssen geschaffen werden, damit dies erfolgreich gelingt?

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