Der Freitag war ein wichtiger Tag für die Gewerkschaft Syna und ihre Partnerverbände. Sie trafen sich in Olten zur grossen Gleichstellungskonferenz. Sexuelle Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen standen im Zentrum. Zudem präsentierte Léonore Porchet vom Dachverband Travail.Suisse die neue Familienzeit-Initiative.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, stellt ernüchtert fest, dass die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Jahr 2022 um weitere 0,4 Prozentpunkte angestiegen ist. Das ist ein sehr schlechtes Signal und zeigt, dass die lückenhaften Massnahmen des Parlaments zur Beseitigung der Lohndiskriminierung nicht greifen. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann muss deshalb endlich substanziell revidiert werden. Eine erste Massnahme in diese Richtung wird in der Wintersession des Parlaments von Nationalrätin Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, eingereicht.
Die Nationalrätin Isabelle Chappuis hat heute eine Motion eingereicht, die verlangt, dass die Arbeitslosenversicherung die Bedürfnisse von Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern besser berücksichtigt. Damit soll insbesondere Frauen der Wiedereinstieg nach einem längeren familiär bedingten Unterbruch der Erwerbstätigkeit erleichtert werden.
Der Ständerat hat gestern Abend das Postulat von Mathilde Crevoisier Crelier abgelehnt, das verlangt, dass im nächsten Jahr eine Bilanz über den Stand der Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz gezogen wird. Travail.Suisse ist enttäuscht über diesen negativen Entscheid. Frauen leiden nach wie vor unter Ungleichheiten und Lohndiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, weil wirksame Massnahmen fehlen. Allein die Lohndiskriminierung kostet die Frauen jährlich 8 Milliarden Franken.
Unser Kongressdokument 2023 befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Gleichstellung, sei es in Bezug auf echte Chancengleichheit der Geschlechter, Herkunft, Alter oder sexueller Orientierung.
Diskriminierung gehört für viele Frauen noch immer zum Arbeitsalltag. Die Erfahrungen mit Diskriminierung sind vielfältig und reichen von geringerem Lohn für die gleiche Arbeit über sexuelle Belästigung bis hin zu physischer und psychischer Gewalt.
Der Gleichstellungsartikel (Art. 8 Bundesverfassung) verpflichtet seit 1981 den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Seit 1996 schützt das Gleichstellungsgesetz (GlG) Menschen vor geschlechtsbasierter Diskriminierung am Arbeitsplatz, angefangen bei der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, präsentiert heute an einer Medienkonferenz eine umfassende Analyse und verschiedene Forderungen zum Wiedereinstieg. Drei Mitglieder des Nationalrats haben ihre Vorstösse zum Thema vorgestellt. Die detaillierte Studie zeigt, mit welchen Problemen sich die Betroffenen – mehrheitlich Frauen – konfrontiert sehen, wenn sie nach einer längeren familiär bedingten Pause wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollen. In Zeit des herrschenden Arbeits- und Fachkräftemangels ist es von entscheidender Bedeutung, dass auf Bundesebene Massnahmen als Teil einer echten nationalen Strategie zur Unterstützung des Wiedereinstiegs eingeführt werden. Dies die Forderung des Vizepräsidenten von Travail.Suisse, Nationalrat Giorgio Fonio, der Präsidentin von Syna, der ehemaligen Nationalrätin Yvonne Feri, sowie der Nationalrätinnen Sibel Arslan und Isabelle Chappuis.
Die Initiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau" wurde der Staatskanzlei übergeben.