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Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.

Syna ruft am heutigen Frauenstreiktag dazu auf, sich mit den Frauen im Land solidarisch zu zeigen und gemeinsam mit ihnen auf der Strasse ein Zeichen zu setzen gegen die ungerechte AHV-Vorlage. Denn die prekäre Situation vieler Frauen im Alter wird durch den missglückten Reformvorschlag nicht besser. Im Gegenteil: die Reform zementiert die Schlechterstellung der Frauen und sichert die Finanzierung der AHV nur kurzfristig.

Der Ständerat hat heute nur eine der Ungleichheiten im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz beseitigt. Er hat beschlossen, dass die Betriebszulage für selbständig Erwerbende nicht mehr den Militärdienstleistenden vorbehalten bleibt, sondern auch im Falle von Mutterschaft zum Tragen kommt. Hingegen werden Frauen während der Mutterschaft auch weiterhin nicht dieselben Nebenleistungen erhalten wie Dienstleistende während des Militärdienstes. Syna und ihr Dachverband  Travail.Suisse bedauern letzteren Entscheid und sehen ihn als Ausdruck überholter, patriarchaler Rollenbilder. 

Die heute von der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF veröffentlichte Studie zur Situation der jungen Frauen in der Schweiz zeigt Handlungsbedarf. Der Diskurs über Individualisierung und Eigenverantwortung ist von den jungen Frauen (und Männern) so sehr verinnerlicht worden, dass sie ihre individuellen Entscheidungen als Ursache für alle Probleme im Bereich der Gleichstellung sehen – ein Trugschluss. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse fordert strukturelle Anpassungen, um endlich echte Gleichstellung zu ermöglichen. 

Frauen erhalten immer noch rund ein Drittel weniger Rente als Männer! Das ist beschämend. Trotzdem will das Parlament mit der AHV21 nun eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen umsetzen. Wir haben die 10 wichtigsten Argumente dagegen zusammengefasst.

Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden eingespart werden. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1'200 Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Jede Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb inakzeptabel. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwächen. Daher ist klar, AHV 21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf weitere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkungen geplant. Heute lanciert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feministischen Kollektiven das Referendum gegen diesen ersten Schritt durch die AHV 21. 

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