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Der zahnlose Papiertiger braucht endlich Zähne

Fünf Jahre revidierter Gleichstellungsartikel – doch noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anfang Juli versammelten sich auf dem Berner Bahnhofsvorplatz Vertreterinnen und Vertreter von über 50 Gruppen – vor einem symbolischen Geburtstagskuchen, der Tränen weint.

Frauen verdienen in der Schweiz im Durchschnitt 1364 Franken weniger pro Monat als Männer – gerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum. Das entspricht 16,2 Prozent Lohnunterschied. Laut einer Bundesstudie von 2023 ist etwa die Hälfte dieser Differenz durch Faktoren wie Beruf, Branche, Ausbildung oder Position erklärbar. Die andere Hälfte bleibt unerklärt – und ist damit potenziell diskriminierend. 

Der Grundsatz der Lohngleichheit ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Seit 1996 ist er im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Mit der Revision von 2020 wurde festgelegt: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen ihre Löhne auf unerklärte Differenzen prüfen. Die Ergebnisse sollen durch eine unabhängige Stelle revidiert und gegenüber der Belegschaft und den Aktionär/-innen kommuniziert werden. Grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz. Doch das Parlament hat den Artikel so stark abgeschwächt, dass das Gesetz weitgehend wirkungslos bleibt. Travail.Suisse hatte dessen Umsetzung im Projekt RESPECT8-3.CH begleitet und musste ernüchtert feststellen: Die Probleme bestehen im gesamten Prozess.

Unzureichende Reichweite
Nur Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen eine Lohnanalyse durchführen. Das betrifft weniger als ein Prozent aller Firmen in der Schweiz. Zwar arbeiten dort rund 44 Prozent aller Arbeitnehmenden – also fast die Hälfte – doch für die Mehrheit findet keine Analyse statt. Das ist zu wenig. Für Syna-Präsidentin Yvonne Feri ist klar: «Eine Ausweitung auf Firmen mit mehr als 50 Angestellten ist nötig. Zudem sollte der Bund Anreize schaffen, damit auch kleinere Unternehmen freiwillig analysieren. So entsteht ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über faire Löhne.» Hinzu kommt: Viele grössere Unternehmen sind von der Analysepflicht befreit. Diese Ausnahmen müssen reduziert werden. Besonders Betriebe, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind, dürfen nicht länger ausgenommen sein. Wer mit Steuergeld arbeitet, soll auch zur Gleichstellung verpflichtet sein.
Verbindliche Standards statt Methodenvielfalt

Das Gesetz verlangt wissenschaftliche und rechtskonforme Lohnanalysen. Doch was das heisst, bleibt offen. Firmen können Methoden wählen, die ihren Interessen dienen. Der Bund stellt ein eigenes Analysetool zur Verfügung, das rund 75 Prozent der Unternehmen nutzen – es garantiert korrekte, vergleichbare Ergebnisse. Alternative Verfahren sollen sich an diesem Tool orientieren. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) veröffentlicht eine Liste zugelassener Methoden. Das hilft, Missverständnisse bei der Interpretation zu vermeiden – Probleme, die bereits in vielen Unternehmen aufgetreten sind. 

Doch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch eine unabhängige Stelle ist nicht immer sichergestellt. Einige Anbieter bieten Analyse, Revision und Zertifikat im Paket an – das untergräbt die Glaubwürdigkeit. Diesem Zertifikatsdschungel muss Einhalt geboten werden. Das EBG soll künftig allein für die Anerkennung zuständig sein. Auch die Kommunikation braucht klare Vorgaben: Eine pauschale Mitteilung wie «wir haben analysiert – alles gut» darf nicht genügen. 

Regelmässige Kontrolle statt Einmalbefreiung

Die Lohnanalyse muss alle vier Jahre durchgeführt werden. Doch wer einmal ein positives Resultat vorweist, ist dauerhaft befreit. Das ist doppelt problematisch: Einerseits wegen uneinheitlicher Methoden, andererseits weil sich die Lohnstruktur laufend verändert – durch Neuzugänge, Wechsel von Funktionen oder neue Verantwortlichkeiten. Eine regelmässige Analyse muss fixer Bestandteil moderner Personalpolitik sein. Travail.Suisse fordert: Die Analyse muss grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden – unabhängig vom vorherigen Ergebnis. 

Diskriminierung braucht Konsequenzen

Besonders kritisch ist, was passiert, wenn eine Lohnanalyse Diskriminierung sichtbar macht. Abgesehen von einer internen Kommunikation passiert: nichts. Das reicht nicht. Die Ergebnisse müssen dem Eidgenössischen Büro für Gleichstellung gemeldet werden. Dieses soll eine nationale Übersicht aufbauen und regelmässige Studien zur Lohngleichheit veröffentlichen. Zudem braucht es eine öffentlich zugängliche Liste mit den Ergebnissen. 

Wird Diskriminierung festgestellt, muss das Unternehmen verpflichtet werden, wirksame Massnahmen zu ergreifen – in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern oder der gewählten Arbeitnehmendenvertretung. Die Umsetzung muss gemeinsam geplant, begleitet und überprüft werden. Nur durch Mitsprache und Dialog entstehen nachhaltige Lösungen. Lohndiskriminierung darf nicht folgenlos bleiben. 

Fazit

Fünf Jahre nach der Revision des Gleichstellungsgesetzes zeigt sich: Die Regeln reichen nicht aus, um echte Lohngleichheit zu erreichen. Zu viele Ausnahmen, unklare Standards, keine Konsequenzen bei Verstössen. Der gesetzliche Rahmen muss gestärkt werden – mit klaren Vorgaben, verbindlicher Kontrolle und echter Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit darf kein Prinzip ohne Wirkung bleiben. Es ist Zeit, dem Papiertiger endlich Zähne zu verleihen. 

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