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«Die Rechte der Arbeitnehmenden stehen stark unter Druck»

Düstere Wolken über Bundesbern: Stress und Arbeitsdruck nehmen zu. Gleichzeitig werden mehrere Vorlagen diskutiert, die den Schutz von Arbeitnehmenden lockern könnten. Nora Picchi erklärt, warum Syna diese Entwicklung kritisch verfolgt.

An der Delegiertenversammlung wurde eine Resolution zum Schutz der Arbeitnehmendenrechte verabschiedet. Weshalb?

Nora Picchi: Politisch ist derzeit sehr viel in Bewegung. Man spürt die rechtsbürgerliche Mehrheit im Parlament. Bei verschiedenen Vorlagen geht es darum, Schutzbestimmungen aufzuweichen oder stärker an den Interessen der Arbeitgeber auszurichten. Die Themen reichen von Mindestlöhnen über Homeoffice bis hin zur Sonntagsarbeit. Jede Vorlage für sich mag technisch wirken. Zusammen ergeben sie jedoch ein klares Bild: Der Schutz der Arbeitnehmenden gerät zunehmend unter Druck. Mit der Resolution setzen wir deshalb ein deutliches Zeichen. Gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und wirksamer Gesundheitsschutz sind keine Privilegien. Sie sind die Grundlage einer funktionierenden Arbeitswelt. Viele dieser Rechte wurden über Jahrzehnte erkämpft. Sie dürfen nicht schrittweise ausgehöhlt werden.

Warum ist diese Entwicklung gerade jetzt besonders problematisch?

Picchi: Weil viele Beschäftigte bereits stark belastet sind. Arbeitsdruck, Stress und psychische Belastungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Viele Menschen sind nach der Arbeit so erschöpft, dass für Familie, Freunde oder Freizeit kaum mehr Energie bleibt. Eigentlich müssten wir heute darüber diskutieren, wie Arbeitnehmende besser geschützt werden können. Stattdessen stehen Vorlagen zur Debatte, die bestehende Schutzbestimmungen lockern würden. Das passt nicht zur Realität vieler Beschäftigter.

Wo liegen die grössten Probleme?
Picchi: Homeoffice gehört für viele Menschen längst zum Arbeitsalltag. Mehr als jede dritte erwerbstätige Person arbeitet zumindest teilweise von zu Hause aus. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, dass der Gesetzgeber dafür klare Regeln schaffen will. Problematisch ist jedoch die konkrete Ausgestaltung der Vorlage.
Schauen wir auf ein konkretes Beispiel: Die Homeoffice-Regelung wird derzeit ausgearbeitet. Wo sieht Syna Handlungsbedarf?

Picchi: Homeoffice gehört für viele Menschen längst zum Arbeitsalltag. Mehr als jede dritte erwerbstätige Person arbeitet zumindest teilweise von zu Hause aus. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, dass der Gesetzgeber dafür klare Regeln schaffen will. Problematisch ist jedoch die konkrete Ausgestaltung der Vorlage.

Wo liegen die grössten Probleme?

Picchi: Kritisch ist vor allem die geplante Ausdehnung des Zeitfensters für die Arbeitszeit. Heute kann die Arbeit grundsätzlich innerhalb von 14 Stunden geleistet werden. Neu sollen es 17 Stunden sein. Damit könnte Arbeit theoretisch zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends stattfinden. Natürlich würde kaum jemand während dieser ganzen Zeit arbeiten. Aber genau darin liegt das Problem. Solche langen Zeitfenster erschweren die Trennung von Arbeit und Privatleben. Wer morgens arbeitet, tagsüber familiäre Verpflichtungen wahrnimmt und am Abend nochmals den Laptop öffnet, steht letztlich den ganzen Tag unter dem Einfluss der Arbeit. Kritisch sehen wir auch die geplante Verkürzung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden. Erholung ist keine Nebensache, sondern eine Voraussetzung für Gesundheit, Konzentration und Leistungsfähigkeit.

Die Befürworter argumentieren, dass die Arbeitnehmenden dafür mehr Flexibilität erhalten.

Picchi: Flexibilität kann durchaus ein Vorteil sein. Viele Beschäftigte schätzen die Möglichkeit, ihren Arbeitstag selbst zu gestalten. Aber Flexibilität darf nicht einseitig zulasten des Gesundheitsschutzes gehen. Nicht alle Arbeitnehmenden verfügen über die gleiche Verhandlungsmacht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Deshalb braucht es klare gesetzliche Leitplanken. Positiv ist etwa, dass die Vorlage ein Recht auf Nichterreichbarkeit vorsieht. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich. Menschen müssen das Recht haben, nach Feierabend abzuschalten.

Ist es nicht ein Widerspruch, einerseits ein Recht auf Nichterreichbarkeit einzuführen und gleichzeitig die Arbeitszeiten auszuweiten?

Picchi: Genau. Was nützt das Recht, nicht erreichbar zu sein, wenn gleichzeitig die Erwartungen an die Verfügbarkeit steigen? Längere Arbeitszeitfenster und kürzere Ruhezeiten führen dazu, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit weiter verschwimmen. Der Gesundheitsschutz gerät dadurch zunehmend unter Druck. Die Vorlage würde für gewisse Arbeitnehmende sogar bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Homeoffice zulassen.

Nicht nur im Homeoffice, auch im Detailhandel soll Sonntagsarbeit einfacher möglich werden. Wie ist diese Entwicklung zu beurteilen?

Picchi: Die Diskussion folgt derselben Logik: mehr Verfügbarkeit, längere Öffnungszeiten und mehr Flexibilität. Für Konsumentinnen und Konsumenten mag das attraktiv erscheinen. Man darf aber nicht vergessen, dass hinter jedem zusätzlichen Verkaufssonntag Menschen stehen, die arbeiten müssen. Deshalb stellen wir immer dieselbe Frage: Wer profitiert von dieser zusätzlichen Flexibilität – und wer bezahlt den Preis dafür? Aus unserer Sicht dürfen die Interessen der Beschäftigten nicht hinter den Erwartungen des Marktes zurückstehen. Der Sonntag erfüllt auch heute noch eine wichtige soziale Funktion. Er ist für viele Menschen die einzige gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden und ein wichtiger Tag für Erholung und gesellschaftliches Engagement.

Zum Schluss noch ein anderes wichtiges Dossier: Gegen den Parlamentsentscheid zu den Mindestlöhnen wurde das Referendum ergriffen. Worum geht es dabei?

Picchi: Heute gelten in mehreren Kantonen und Städten gesetzliche Mindestlöhne. Das Parlament hat entschieden, dass die Mindestlöhne eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags Vorrang haben sollen – selbst dann, wenn sie tiefer liegen als ein regionaler Mindestlohn. Für die betroffenen Arbeitnehmenden kann das spürbare Folgen haben. Eine Coiffeuse in Genf könnte dadurch beispielsweise rund 135 Franken pro Monat weniger verdienen. Es geht hier also nicht um eine theoretische Debatte, sondern um ganz konkrete Auswirkungen auf den Alltag.

Könnte man nicht argumentieren, dass die Gesamtarbeitsverträge einfach höhere Mindestlöhne vorsehen sollten?

Picchi: Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt weit mehr als nur den Lohn. Er enthält Bestimmungen zu Ferien, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Weiterbildungen und vielen weiteren Themen. Deshalb sind GAVs wichtig und wertvoll. Regionale Mindestlöhne erfüllen jedoch einen anderen Zweck. Sie schützen Arbeitnehmende vor Erwerbsarmut und verhindern Lohndumping. Zudem berücksichtigen sie, dass das Leben in gewissen Regionen deutlich teurer ist als in anderen. Aus unserer Sicht braucht es deshalb beides: starke Gesamtarbeitsverträge und wirksame Mindestlöhne.

Was bedeutet das alles für die Gewerkschaften und die Arbeitnehmenden in den kommenden Jahren?

Picchi: Wir stehen vor einer wichtigen Phase. Viele Rechte, die heute selbstverständlich erscheinen, wurden über Jahrzehnte erkämpft. Dazu gehören geregelte Arbeitszeiten, ausreichende Ruhezeiten, faire Löhne und der Schutz vor Überlastung. Diese Rechte müssen verteidigt und weiterentwickelt werden. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und neue Arbeitsformen ständig verändert, braucht es starke Gewerkschaften und eine starke Stimme für die Arbeitnehmenden. Nur so können wir sicherstellen, dass Fortschritt nicht auf Kosten der Menschen erfolgt.

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