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Der Ständerat hat heute eine parlamentarische Initiative von Maya Graf abgelehnt, die eine zentrale Schwachstelle des Gleichstellungsgesetzes beseitigen wollte: die Befristung der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse. Travail.Suisse bedauert diesen Grundsatzentscheid. Damit wird die unsinnige Sunset-Klausel beibehalten, die mit der letzten Revision des Gleichstellungsgesetzes eingeführt wurde. Sie ist eine von mehreren Schwachstellen der Gesetzesrevision von 2020, die eine breite Koalition gegen Lohndiskriminierung korrigieren will.

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Fünf Jahre revidierter Gleichstellungsartikel – doch noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anfang Juli versammelten sich auf dem Berner Bahnhofsvorplatz Vertreterinnen und Vertreter von über 50 Gruppen – vor einem symbolischen Geburtstagskuchen, der Tränen weint.

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Trotz einer heute veröffentlichten, sehr schlechten Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz schlägt der Bundesrat keine Massnahmen vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu verbessern. Der Evaluationsbericht zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung nicht nachkommen.

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Im Namen von 52 Organisationen hat heute eine breite Koalition, der auch Syna - die Gewerkschaft angehört, unter der Federführung von Travail.Suisse in einem offenen Brief an den Bundesrat griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert. Dafür muss das Gleichstellungsgesetz zeitnah revidiert werden. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Lohnanalysepflicht für grössere Unternehmen hat sich am Befund nichts geändert: Die Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem.

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Das Gleichstellungsgesetz sieht Ausnahmen vor, die Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse befreien. Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse, hat heute eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung verlangt. Damit soll Druck auf den Bundesrat ausgeübt werden, damit er unverzüglich die verfügbaren Instrumente verbessert, um die zunehmende Lohndiskriminierung in der Schweiz zu bekämpfen.

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Der Ständerat hat gestern Abend das Postulat von Mathilde Crevoisier Crelier abgelehnt, das verlangt, dass im nächsten Jahr eine Bilanz über den Stand der Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz gezogen wird. Travail.Suisse ist enttäuscht über diesen negativen Entscheid. Frauen leiden nach wie vor unter Ungleichheiten und Lohndiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, weil wirksame Massnahmen fehlen. Allein die Lohndiskriminierung kostet die Frauen jährlich 8 Milliarden Franken.

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Diskriminierung gehört für viele Frauen noch immer zum Arbeitsalltag. Die Erfahrungen mit Diskriminierung sind vielfältig und reichen von geringerem Lohn für die gleiche Arbeit über sexuelle Belästigung bis hin zu physischer und psychischer Gewalt.

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