Zum Hauptinhalt springen
Empfohlen

Fünf Jahre verpflichtende Lohnanalyse – und die Gleichstellung bleibt eine Illusion

Vor fünf Jahren wurde das Gleichstellungsgesetz (GlG) in der Schweiz verschärft: Seither sind Unternehmen verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen, um zur Beseitigung von Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern beizutragen. Doch leider ist das Fazit eindeutig: Die Lohnunterschiede bestehen weiterhin, und das Gesetz ist weitgehend wirkungslos.

Laut den neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) verdienen Frauen in der Schweiz durchschnittlich 18 % weniger als Männer – und fast 45 % dieses Unterschieds bleiben unerklärt, also potenziell diskriminierend.

Seit 2020 sind Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne zu analysieren, die Analyse überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis zu informieren. Doch dies Regelung weist schwerwiegende Mängel auf:
  • keine Sanktionen bei Nichteinhaltung,
  • keine Verpflichtung zur Korrektur festgestellter Ungleichheiten,
  • keine öffentliche Transparenz,
  • keine regelmässigen Kontrollen, auch nicht in Unternehmen, die bereits eine Analyse durchgeführt haben,
  • unterschiedliche Umsetzung in den Kantonen ohne Koordination oder Nachverfolgung.
Man wollte handeln, ohne zu verpflichten – das funktioniert nicht. Solange Unternehmen Lohndifferenzen ohne Konsequenzen ignorieren können; ohne echten politischen Willen auf nationaler Ebene wird sich nichts ändern.

Für echte Gleichstellung braucht es strukturelle Massnahmen
Das Gesetz muss ambitioniert reformiert werden – mit Massnahmen, die die tatsächlichen Probleme angehen:
  • abschreckende Sanktionen bei Missachtung der Analysepflicht oder bei nachgewiesener Diskriminierung,
  • Verpflichtung zur Korrektur unerklärter Lohnunterschiede sowie Überprüfung der Korrekturen,
  • transparente Veröffentlichung der Ergebnisse,
  • Ausweitung der Analysepflicht auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden – alle Unternehmen müssen der Lohngleichheit verpflichtet sein,
  • regelmässige und wiederholte Kontrollen in allen Unternehmen, unabhängig von deren Vorgeschichte, sowie Abschaffung aller Ausnahmen,
  • Schaffung kantonaler und nationaler tripartiter Gleichstellungskommissionen mit Vertreterinnen und Vertretern des Staates, der Arbeitgebenden und der Gewerkschaften, mit dem Auftrag
    • eine einheitliche Kontroll- und Sanktionspraxis in allen Kantonen sicherzustellen,
    • klare und messbare Gleichstellungsziele zu definieren und deren Umsetzung zu überwachen,
    • den sozialen Dialog zur Lohngleichheit zu stärken.
Diese Kommissionen würden helfen, über das blosse Erstellen eines Analyseberichts hinauszugehen und eine Kultur der gemeinsamen Verantwortung und der messbaren Fortschritte zu etablieren. So wie die Kontrolle der vertraglichen Mindestlöhne für Schweizer und europäische Unternehmen in der Schweiz verpflichtend ist, muss auch die Kontrolle der Lohngleichheit zur Pflicht werden.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Pflicht zur Lohnanalyse ist die Zeit der halben Sachen vorbei. Lohngleichheit lässt sich nicht verordnen – sie muss organisiert, kontrolliert und durchgesetzt werden. Morgen, am 1. Juli, zum 5-jährigen Jubiläum der Lohnanalysepflicht, blasen wir die Kerzen auf einem Kuchen aus, auf dem noch ein grosses Stück fehlt. 

Weitere Auskünfte:
Yvonne Feri, Syna-Präsidentin, 079 781 20 43
Véronique Rebetez, Leiterin Sozialpolitik und Verantwortliche Gleichstellung, 079 541 85 45 

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren