flankierende Massnahmen
Begriff | Definition |
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flankierende Massnahmen |
Um Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen welche im Zusammenhang mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten können wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen am Arbeitsort. Werden Verstösse gegen verbindliche Löhne festgestellt greifen auf individueller Ebene Massnahmen wie Sanktionen gegen fehlbare Arbeitgeber. Auf genereller Ebene wurden Massnahmen vorgesehen welche sich auf eine gesamte Branche erstrecken können.
Synonym:
FlaM |