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Das Bundesamt für Statistik hat heute neue Zahlen zur Lohnungleichheit veröffentlicht. Diese halten eine erfreuliche Entwicklung bereit: Während die gesamte Lohnungleichheit weiter abnimmt, geht endlich auch der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – die Lohndiskriminierung – zurück, nachdem dieser während mehr als zehn Jahren kontinuierlich angestiegen war. Trotzdem entgehen Frauen nach wie vor einzig aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich 640 Franken pro Monat.

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Der 8. März ist der Internationale Tag der Frauenrechte und im Jahr 2026 dürfen wir mehrere Jubiläen des Erringens dieser Rechte feiern: 55 Jahre Frauenstimmrecht, 50 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) und 30 Jahre Gleichstellungsgesetz. Diese Meilensteine sind zentral für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz. Sie erinnern uns aber daran, dass diese teilweise hart erkämpften Rechte der Frauen in der Schweiz noch jung sind und daran, dass echte Gleichstellung noch immer nicht erreicht ist.

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Fünf Jahre revidierter Gleichstellungsartikel – doch noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anfang Juli versammelten sich auf dem Berner Bahnhofsvorplatz Vertreterinnen und Vertreter von über 50 Gruppen – vor einem symbolischen Geburtstagskuchen, der Tränen weint.

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Trotz einer heute veröffentlichten, sehr schlechten Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz schlägt der Bundesrat keine Massnahmen vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu verbessern. Der Evaluationsbericht zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung nicht nachkommen.

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Im Namen von 52 Organisationen hat heute eine breite Koalition, der auch Syna - die Gewerkschaft angehört, unter der Federführung von Travail.Suisse in einem offenen Brief an den Bundesrat griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert. Dafür muss das Gleichstellungsgesetz zeitnah revidiert werden. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Lohnanalysepflicht für grössere Unternehmen hat sich am Befund nichts geändert: Die Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem.

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Das Gleichstellungsgesetz sieht Ausnahmen vor, die Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse befreien. Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse, hat heute eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung verlangt. Damit soll Druck auf den Bundesrat ausgeübt werden, damit er unverzüglich die verfügbaren Instrumente verbessert, um die zunehmende Lohndiskriminierung in der Schweiz zu bekämpfen.

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