Arbeitslosenkasse
Begriff | Definition |
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Arbeitslosenkasse |
Die Arbeitslosenkasse prüft im Rahmen der Arbeitslosigkeit und gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen den Leistungsanspruch. Auch ist sie zuständig für die monatliche Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung (ALE) die anfallenden und vom RAV bewilligten Kurskosten und Spesen. Für die Arbeitgeber zahlt sie Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung sowie Einarbeitungszuschüsse (EAZ) aus.
Synonym:
ALK |