Benpac: Der Schrecken hat ein Ende
Mittlerweile läuft ein Konkursverfahren über die Benpac Holding AG in Stans. Syna unterstützte die betroffenen Mitarbeitenden und verhalf ihnen zu ihrem Recht.
Nach verzögerten Lohnzahlungen im Herbst 2021 forderten die betroffenen Mitarbeitenden den ausstehenden Lohn beim Arbeitgeber unverzüglich ein. Nach zwei erfolglosen Mahnschreiben an das Unternehmen lösten mehrere Arbeitnehmende ihr Arbeitsverhältnis bei Benpac fristlos auf. Anchliessend klagten sie gegen den ehemaligen Arbeitgeber bei der Schlichtungsbehörde Nidwalden. Syna unterstützte und beriet die Betroffenen in sämtlichen Schritten.
Doch kaum waren die Vorladungen zu den Schlichtungsverhandlungen eingetroffen, reichte der CEO von Benpac ein Arztzeugnis ein und liess die anstehenden Verhandlungen platzen. Nach Absprachen zwischen Syna, dem Amt für Arbeit und der Ausgleichskasse leistete die Ausgleichskasse Nidwalden den benötigten Kostenvorschuss zur Eröffnung des Konkursverfahrens bei Benpac.
In der Folge konnten die ehemaligen Mitarbeitenden die Anträge für eine Insolvenzentschädigung und ihre Lohnforderungen beim Konkursamt Nidwalden einreichen. Inzwischen sind die Zahlungen aus der Insolvenzentschädigung an die ehemalige Belegschaft überwiesen worden.
Es zeigt sich einmal mehr: Bei unpünktlichen oder ausstehenden Lohnzahlungen müssen Arbeitgebende unbedingt schriftlich gemahnt und unmissverständlich zur Lohnzahlung aufgefordert werden. Nur so besteht für die Betroffenen eine Chance, den geschuldeten Lohn zumindest teilweise zu erhalten.