Regionale GAV
Autogewerbe Kanton Zug
Autogewerbe/Garagen
Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für das ganze Gebiet des Kantons Zug.
Zuger Kantonsspital AG
Gesundheitswesen
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde abgeschlossen zwischen der Zuger Kantonsspital AG und den Sozialpartnern Syna, VPOD sowie dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. Der GAV definiert unter anderem:
- Festlegung zeitgemässer Anstellungsbedingungen
- Gewährleistung von Gleichstellung und Gleichbehandlung der Mitarbeitenden
- Förderung guter Beziehungen zwischen der Arbeitgeberin und ihren Mitarbeitenden
- Vertiefung der Zusammenarbeit unter den Vertragspartnern
- aktive und mitverantwortliche Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen durch die Mitarbeitenden und ihre Verbände
Salärvereinbarung 2020
