Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde abgeschlossen zwischen der Zuger Kantonsspital AG und den Sozialpartnern Syna, VPOD sowie dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. Der GAV definiert unter anderem:
- Festlegung zeitgemässer Anstellungsbedingungen
- Gewährleistung von Gleichstellung und Gleichbehandlung der Mitarbeitenden
- Förderung guter Beziehungen zwischen der Arbeitgeberin und ihren Mitarbeitenden
- Vertiefung der Zusammenarbeit unter den Vertragspartnern
- aktive und mitverantwortliche Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen durch die Mitarbeitenden und ihre Verbände
GAV Zuger Kantonsspital AG
Salärvereinbarung 2020