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Wichtige Entscheide für die Arbeitnehmenden

Travail.Suisse und Syna begrüssen die Stützung der Arbeitslosenversicherung (ALV) mit 14,2 Mrd. Franken aus allgemeinen Bundesmitteln. Ebenso war es höchste Zeit, die gesundheitsschädigenden Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit beim Gesundheitspersonal wieder abzuschaffen.

Die ALV übernimmt in der Coronakrise die entscheidende Funktion der Sicherung der Einkommen der Arbeitnehmenden. Doch mit knapp 2 Millionen Arbeitnehmenden in Kurzarbeit und ansteigenden Arbeitslosenzahlen ist sie mit enormen finanziellen Belastungen konfrontiert. Es war absehbar, dass die bisher durch den Bund bereitgestellten 6 Milliarden Franken bei Weitem nicht zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten ausreichen werden. «Es drohte eine massive Überschuldung der ALV, die Beitragserhöhungen und Leistungsabbau auslösen und so die wertvollen Instrumente der ALV nachhaltig schwächen», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.

Mit dem heutigen Entscheid, 14,2 Mrd. Franken aus allgemeinen Bundesmitteln in die ALV zu überführen, wird die ALV entlastet und kann so ihrer Aufgabe als wichtiger Krisenpuffer gerecht werden. Für Travail.Suisse ist klar, dass sämtliche durch die Coronakrise ausgelösten Kosten der ALV nicht durch die Versicherung selber, sondern durch allgemeine Bundesmittel zu decken sind. Sollten die Kosten höher ausfallen als prognostiziert, sind weitere Zahlungen aus der Bundeskasse notwendig.

Schutz für das Pflegepersonal – Unklarheit bei vulnerablen Arbeitnehmenden
Für die Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen wurden die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten per Notrecht ausser Kraft gesetzt. Damit schaffte man unkontrollierbare Gesundheitsrisiken für das Pflegepersonal. Travail.Suisse hat diese Entwicklung mit Sorge verfolgt: «Eine Überlastung der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen bedroht nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmenden, sondern kann letztlich das Funktionieren des gesamten Systems in Frage stellen», sagt Fischer. Travail.Suisse ist entsprechend erleichtert, dass der Bundesrat heute endlich die Ausnahmen vom Arbeitsgesetz beendet und damit auch das Pflegepersonal wieder dem herkömmlichen Schutz unterstellt hat.

Nach wie vor herrschen aber Unklarheiten im Bereich der vulnerablen Arbeitnehmenden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Lohnfortzahlung von vulnerablen Arbeitnehmenden geregelt wird, bei denen Homeoffice oder eine alternative Arbeitsorganisation nicht möglich ist und die folglich von der Arbeitstätigkeit dispensiert sind. Travail.Suisse fordert endlich Rechtssicherheit für die vom Coronavirus am stärksten betroffenen Arbeitnehmenden.


Weitere Auskünfte
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse

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