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Reinigung FCH

In der West­schweiz arbeiten schätzungs­weise 17'000 Personen in rund 550 Unter­nehmen der Reinigungs­branche. Der aktuelle GAV bringt bedeutende Verbesserungen: erleichterter Zugang zu Ausbildungs­kursen, mehr bezahlte Freitag für die Weiter­bildung und bis 2021 jährlich steigende Minimal­löhne. Seit dem Abschluss des ersten Branchen-GAV ist der Real­lohn um 22% gestiegen. Weitere Erhöhungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Zudem hat die West­schweizer Reinigungs­branche einen Diplom­kurs eingerichtet und fördert die Weiter­bildung, die für das ungelernte Personal über die Berufs­beiträge finanziert wird. Weiter­gehende Lehr­gänge bieten die beiden Ausbildungs­institutionen an, die mit dem GAV verbunden sind: die EGP (Ecole genevoise de la propreté) in Genf und die MRP (Maison romande de la propreté) bei Lausanne. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Voll­zugs­kosten­beiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Reinigungsbranche Westschweiz
Bis wann?
31.12.2024
Wo?
Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura (und Berner Jura)
Für wen?
Gelerntes und ungelerntes Personal, inklusive Lehrlinge, ausgenommen administratives Personal und Kaderfachpersonal
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne

Spezielle Reinigungen und Baureinigung - Ab. 1.1.2024

 

Fr./h

Teamchef/-in

29.45

Gebäudereiniger/-in EFZ seit mehr als 2 Jahren in der Branche

28.15

Gebäudereiniger/-in EFZ seit eniger als 2 Jahren in der Branche

26.75

Gebäudereiniger/-in EBA

25.00

Gebäudereiniger/-in ohne Qualifikation seit mehr als 4 Jahren in der Branche

24.15

Gebäudereiniger/-in ohne Qualifikation seit weniger als 4 Jahren in der Branche

22.65

Unterhaltsreinigungen - Ab 1.1.2024

 

Westschweiz
Fr./h

GE
Fr./h

Unterhaltsreiniger/-in mit Diplom EGP oder MRP

21.25

22.45*

Unterhaltsreiniger/-in ohne Diplom EGP oder MRP

20.25

22.45*

*Für den Kanton Genf gilt der kantonale Mindestlohn: Grundstundenlohn (22.45) + 13. Monatslohn (1.87) = 24.32 CHF/Stunde (kantonaler Mindeststundenlohn ab dem 1.1.2024).

Lernende - Ab. 1.1.2024

 

Fr./Mt.

1. Jahr

940

2. Jahr

1'330

3. Jahr

1'970

Betreuung Mitarbeitende, Bruttozuschlag pro Stunde:
3 bis 5 Mitarbeiter/-innen, 1.– Fr.
6 bis 9 Mitarbeiter/-innen: 2.– Fr.
10 und mehr Mitarbeiter/-innen: 3.– Fr.

Lohnzulagen
Temporäre Nachtarbeit: 25% bezahlt
Regelmässige Nachtarbeit: 15% bezahlt, 10% Zeitgutschrift

Sonntagsarbeit: 50% bezahlt

Pikettdienst: 3.00 Fr. pro Stunde, Einsatzzeit und Arbeitsweg plus 50% Zeitgutschrift (Sonntag 100%)

Privates Fahrzeug: 0.70 Fr. pro Kilometer
Mittagsmahlzeit: 18.50 Fr.
Arbeitszeit
43 Stundenwoche
Ferien
Westschweiz

4 Wochen
Ab 6. Dienstjahr: 4 Wochen und 1 Tag
Ab 50. Altersjahr und mindestens 5 Dienstjahren: 4 Wochen und 2 Tage
Unter 20. Altersjahr: 5 Wochen

Kanton Genf

4 Wochen
Mehr als 5 Dienstjahre beim gleichen Arbeitgeber: 4 Wochen und 1 Tag.
Ab 11. Dienstjahr beim gleichen Arbeitgeber: 5 Wochen

Lehrlinge unter 20 Jahren
1. Lehrjahr: 8 Wochen
2. Lehrjahr: 7 Wochen
3. Lehrjahr: 6 Wochen

Lehrlinge, ab 20 Jahren
Im 1. Lehrjahr : 7 Wochen
Im 2. Lehrjahr : 6 Wochen
Im 3. Lehrjahr : 5 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen zu 80% bezahlt;
Besonderes, Bemerkungen

Kostenlose Ausbildungskursen (Maison Romande de la Propreté und Ecole genevoise de la Propreté).
Jährlich 5 bezahlte Arbeitstage für Weiterbildung
Spezielle Vereinbarung über den Schutz gegen sexuelle Belästigung

Berufsbeitrag
0,7% des AHV-pflichtigen Lohnes, teilweise Rückerstattung an Syna-Mitglieder bei Vorlegen der Belege
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