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Am 1. Juli 2004 ist der erste allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Angestellte der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz in Kraft getreten. Die Gewerkschaften Syna, Unia und VPOD schlossen damals mit dem Arbeitgeberverband Allpura diese Vereinbarung mit dem erklärten Ziel ab, die prekären Arbeits- und Anstellungsbedingungen in der Branche sukzessive zu verbessern und die Aus- und Weiterbildung zu fördern. Die Bilanz nach 20 Jahren fällt positiv aus, aber das Verbesserungspotenzial auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen ist weiterhin sehr gross.

Suely Ludovica Alves arbeitet seit ihrer Ankunft in der Schweiz 1999 als Reinigungskraft. Bei ihrer Arbeit hat die 60-jährige brasilianisch-portugiesische Doppelbürgerin leider nicht nur gute Erfahrungen gemacht. 

Nach beinahe drei Jahren Pandemie drohten mit der unsicheren wirtschaftlichen Situation und der Energiekrise die Lohnverhandlungen auch dieses Jahr harzig zu werden. Die meisten Resultate lagen unter den Erwartungen. Schlusslicht ist einmal mehr das Gesundheitswesen. Besonders erfreulich sind die Ergebnisse aus der Ziegelindustrie sowie der Reinigung und dem Gleisbau.

Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für die Periode 2023-2025 werden die Mindestlöhne des GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz am 1. Januar 2023 erhöht.

Die Gewerkschaften Unia, VPOD, Syna und Allpura, der Verband Schweizer Reinigungs-unternehmen, haben die Lohnverhandlungen abgeschlossen. Reinigungsangestellte in der Deutschschweiz erhalten im nächsten Jahr einen Teuerungsausgleich von 3%. Damit verhindern die Sozialpartner, dass die kontinuierliche Lohnentwicklung der letzten Jahre der Teuerung zum Opfer fällt. Bereits vorgängig war vereinbart, dass die Löhne unabhängig von der Teuerung in den nächsten Jahren alle zwei Jahre um zwei Prozent steigen.

Verkäuferinnen, Pflegerinnen, Serviceangestellte, Coiffeusen, Putzfrauen und noch viele mehr – sie alle arbeiten in Dienstleistungsberufen unter prekären Bedingungen. Für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ging Syna Anfang Juni auf die Strasse. 

Ein 13. Monatslohn, gesicherte Pausenzeiten, ein Lohn, der zum Leben reicht – für viele Arbeitnehmende in Dienstleistungsberufen nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Hunderttausende mehrheitlich weibliche Angestellte sind heute in prekären Arbeitsbedingungen gefangen. Die Gewerkschaft Syna ruft alle dazu auf, sich mit ihnen zu solidarisieren. Am Frauen*streiktag vom 14. Juni 2021 wollen wir gemeinsam ein Zeichen setzen gegen unwürdige Arbeitsbedingungen.

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