Skip to main content

Lohnrunde 2023: Reinigung Westschweiz

Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für die Periode 2023-2025 werden die Mindestlöhne des GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz am 1. Januar 2023 erhöht.

Davon sind alle Berufskategorien betroffen. Die Erhöhung (zwischen +15 und +25 Rappen pro Stunde) schwankt zwischen +0,5 % und 2,3 %. Vor allem die am wenigsten qualifizierten Berufsgruppen werden die höchsten Erhöhungen erhalten. Die Mindestlöhne werden am 1. Januar 2024 erneut und im gleichen Verhältnis steigen. Diese Erhöhungen waren im Herbst 2021 im Rahmen der Verhandlungen über die Erneuerung des GAV ausgehandelt worden. Die Sozialpartner hatten beschlossen, den GAV um drei Jahre (2022-2024) zu verlängern, ohne die Arbeitsbedingungen zu ändern, aber die Mindestlöhne ab 2023 zu erhöhen.

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren