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Menschen sind auf Pflege angewiesen und Pflegende sind auf gute Arbeitsbedingungen angewiesen, so einfach wäre es eigentlich. Jede und jeder von uns kann unverhofft in die Situation geraten, dass sie oder er Pflege und medizinische Behandlung benötigt – und dann wünschen wir uns diese Leistung natürlich von zufriedenen Pflegenden. 

Die finanzielle Lage der Schweizer Haushalte hat sich in den letzten 40 Jahren noch nie so rasant verschlechtert wie in diesem Jahr. Die Reallöhne sinken wie nie zuvor in den letzten 35 Jahren und dies trotz Wirtschaftswachstum und tiefer Arbeitslosigkeit. Es braucht nun deutliche Lohnerhöhungen für alle Arbeitnehmenden.

Früher mussten Jugendliche nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit definitiv über ihre berufliche Zukunft entscheiden und arbeiteten dann oft bis zur Pensionierung im erlernten Beruf. Heute ist dies zum Glück anders. Egal, welche Wahl Jugendliche mit 15 Jahren treffen, sie können später während der Schul- oder Berufskarriere immer noch die Richtung ändern und sich kontinuierlich weiterbilden.

In öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen kommen die Arbeitnehmenden, die nicht an der Obergrenze ihrer Lohnklasse liegen, am 1. Januar 2023 in den Genuss der automatischen jährlichen Lohnerhöhung, die im Durchschnitt und in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % beträgt.

Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für die Periode 2023-2025 werden die Mindestlöhne des GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz am 1. Januar 2023 erhöht.

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