Allgemeinverbindlicherklärung
Begriff | Definition |
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Allgemeinverbindlicherklärung |
Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände können die zuständigen Behörden im Bund und in den Kantonen GAV allgemeinverbindlich erklären wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines GAV ausgedehnt auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der betreffenden Branche. In den AVE-Beschlüssen ist jeweils aufgeführt für welches Gebiet welche Branche und welche Arbeitnehmenden die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten. Geregelt ist die AVE im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG).
Synonym:
AVE |