Lohnrunde 2023: Gesundheitswesen Westschweiz
In öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen kommen die Arbeitnehmenden, die nicht an der Obergrenze ihrer Lohnklasse liegen, am 1. Januar 2023 in den Genuss der automatischen jährlichen Lohnerhöhung, die im Durchschnitt und in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % beträgt.
Was die Anpassung der Löhne an die Inflation betrifft, so wird diese in den meisten GAV nicht ausgehandelt, sondern hängt von einer Entscheidung der Kantonsregierung ab. So hat beispielsweise der Kanton Wallis beschlossen, die Löhne des Personals der Einrichtungen für Langzeitpflege sowie des Spitals Wallis am 1. Januar 2023 um 2 % zu indexieren. In den anderen Kantonen schwanken die Prognosen der Kantone zwischen 1,2 % und 2,5 %. Weit entfernt von den Forderungen der Gewerkschaften (zwischen 3,5 % und 6 %). In anderen GAV ist die Indexierung Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern, die noch im Gange sind.