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Reinigung: neuer GAV für die Branche

Seit Anfang Jahr ist der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Reinigungsbranche der Deutschschweiz in Kraft. Dieser garantiert unter anderem bessere Mindestlöhne und untersagt die Barauszahlung der Löhne. So können Lohnunterschreitungen oder gar Schwarzarbeit besser aufgedeckt werden.

Zwischen 2022 und 2024 steigen die Löhne um 1 bis 2% je nach Berufskategorie. Zudem beträgt der tiefste Mindestlohn ab 2024 20 Franken pro Stunde – ein wichtiger Erfolg mit Symbolwirkung. Doch auch dieser Lohn garantiert noch kein würdiges Leben in der Schweiz. In der Reinigung arbeiten vor allem Frauen mit Migrationshintergrund. Viele von ihnen werden schwarz angestellt. Ihnen droht auch die Altersarmut, da sie keine Rente ansparen konnten.
Die grösste Herausforderung in der Branche betrifft aber die Arbeit in Privathaushalten. Die guten «Putzfrauen» werden in der Nachbarschaft empfohlen. Man einigt sich mit ihnen auf einen meist viel zu billigen Preis, den die Frau bar auf die Hand erhält. Klingt alles sehr einfach und unkompliziert. Doch tatsächlich handelt es sich dabei um wirtschaftliche Ausbeutung. Hinzukommen digitale Plattformen wie «Batmaid», die Grauzonen im Arbeitsgesetz für ihren Profit ausnutzen. Sie drücken die Löhne nach unten und drängen die Arbeitnehmenden in die Scheinselbstständigkeit – ganz nach dem «Uber-Prinzip».
Dies alles zeigt, wie wichtig der GAV in der Reinigungsbranche ist! Nur durch gezielte Kontrollen und eine starke Sozialpartnerschaft können wir Missbräuchen entgegentreten. Syna kämpft weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für die Angestellten in der Branche.


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