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Umsetzung Pflegeinitiative: GDK, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen sich auf gemeinsame Grundsätze

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (Syna, SBK, Unia, VPOD) haben eine gemeinsame Erklärung zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur aktuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Tarifpartner und den Bund.

Das Schweizer Gesundheitswesen und speziell die Pflege kämpfen mit einem grossen Mangel an Fachkräften. Zwar haben die Ausbildungszahlen auf allen Qualifikationsniveaus der Pflege- und Betreuungsberufe zugenommen (siehe Nationaler Versorgungsbericht 2021). Mit der ersten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative soll die Ausbildung zudem weiter gefördert werden. Es wird jedoch kaum möglich sein, den wachsenden Bedarf allein durch die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse zu decken.

Ziel muss auch sein, dass das Pflege- und Betreuungspersonal im Beruf tätig bleibt. Eine massgebliche Rolle spielen dabei anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, konkurrenzfähige Löhne und Zulagen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Weitere Massnahmen wie neue Versorgungsmodelle und verbesserte Prozesse werden nötig sein, um die Lücke zwischen Angebot und Bedarf zu schliessen. Angesichts dieser Herausforderungen und mit Blick auf die weitere Umsetzung der Pflegeinitiative haben sich die GDK, die Arbeitgeberverbände sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften auf gemeinsame Grundsätze geeinigt.

Zu diesen Grundsätzen gehört eine zügige Umsetzung der Ausbildungsoffensive durch die Kantone ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer 2024. Auch bei den Arbeitsbedingungen tragen die Kantone als Regulatoren und Finanzierungsträger eine Mitverantwortung. Die Arbeitgeber respektive die Sozialpartner sind verantwortlich für die Umsetzung in den Betrieben. Die Arbeitgeberverbände wiederum fördern die Verbreitung von Massnahmen und Modellen, die zu einer höheren Arbeitszufriedenheit beitragen. Dazu gehören verbesserte Dienstpläne oder eine wertschätzende Betriebs- und Führungskultur.

Angezeigt sind zudem anforderungsgerechte Löhne, ein Teuerungsausgleich, Zulagen, ein Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung und eine angemessene Personaldotation. Diese Grundsätze können je nach Institution zu höheren Personalkosten führen, was die angespannte finanzielle Lage der Betriebe zusammen mit der Teuerung noch verschärft. Es besteht Anpassungsbedarf rund um die Tarifsysteme, damit die Teuerung wie auch personalkostenrelevante Massnahmen unmittelbar einbezogen werden können. Bund, Kantone, Versicherer und Leistungserbringer sind aufgefordert, unter Einbezug der Sozialpartner nach Lösungen für die aktuellen und langfristigen Finanzierungs- und damit verbundenen Versorgungsprobleme im Gesundheitswesen zu suchen.

Im Bereich der Pflegefinanzierung fordern die GDK und die Sozialpartner den Bund auf, den fixen Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen rasch und angemessen zu erhöhen. Den Kantonen wiederum wird empfohlen, ihre Restfinanzierung so anzupassen, dass die erforderlichen Massnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen umgesetzt werden können.

Die beschriebenen Massnahmen können nicht gleichzeitig umgesetzt werden. Auch werden die Unterzeichner der Erklärung unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Beteiligten haben mit der Erklärung aber eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um die Herausforderungen zusammen anzugehen.

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