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Coiffeurgewerbe: Erhöhung der Mindestlöhne ab 2023

Dank Syna und ihren Partnergewerkschaften profitiert ein grosser Teil der Coiffeusen und Coiffeure ab nächstem Jahr von höheren Löhnen. Allerdings sind diese Verbesserungen alles andere als ausreichend. Syna setzt sich weiterhin für einen 13. Monatslohn oder eine gleichwertige Erhöhung der Löhne ein.

Die Mindestlöhne steigen ab dem 1. Januar 2023 in allen Kategorien (EFZ, EBA, Ungelernte) um 50 Franken pro Monat. Abgesehen davon bleiben die Arbeitsbedingungen unverändert, da der nationale Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unverändert um ein Jahr verlängert wurde. Verhandlungen für einen neuen GAV ab 2024 finden derzeit statt. In diesem Rahmen sind bedeutende Lohnerhöhungen möglich.

Mindestlöhne im nationalen GAV des Coiffeurgewerbes 2023 1-2
1. Angestellte/-r mit EFZ bei einem Pensum von 100% (Art. 39.1)
Berufsjahr Monatslohn 2023 (in Schweizer Franken) Jahreslohn 2023 (in Schweizer Franken)
1.* 3'850 46'200
2.*3'850 46'200
 3.3'90046'800
4.3'97547'700
5.4'08048'960
2. Angestellte/-r mit EBA bei einem Pensum von 100% (Art. 39.2)
Berufsjahr Monatslohn 2023 (in Schweizer Franken)
Jahreslohn 2023 (in Schweizer Franken)
1.  pas fixé pas fixé
2. 3'470 41'640
 3. 3'600 43'200
4. 3'850 46'200
5. 3'980 47'760
3. Ungelernte/-r Angestellte/-r bei einem Pensum von 100% (Art. 39.3)
Berufsjahr Monatslohn 2023 (in Schweizer Franken) Jahreslohn 2023 (in Schweizer Franken)
1. 3'470 41'640
2. 3'470 41'640
 3. 3'600 43'200
4. 3'750 45'000
5. 3'880 46'560
Kantonale Mindestlöhne: Neuenburg und Genf

1 Im Kanton Neuenburg gelten die Mindestlöhne des GAV nicht, falls sie tiefer sind als der für 2023 vorgesehene kantonale Mindestlohn von monatlich 3'870, respektive jährlich 46'440 Franken.

2 Im Kanton Genf gelten die Mindestlöhne des GAV nicht, falls sie tiefer sind als der für 2023 vorgesehene kantonale Mindestlohn von monatlich 4'472, respektive jährlich 53'640 Franken.

Vor der zunehmenden Inflation

Es darf nicht vergessen werden, dass diese Erhöhung der GAV-Mindestlöhne von 1.2 bis 1.5% im Januar 2022 beschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die starke Inflation, wie sie momentan besteht, nicht vorhersehbar.

Arbeitsbedingungen

Was die Arbeitsbedingungen (abgesehen von den Löhnen) betrifft, bleibt 2023 alles beim Alten. Die Sozialpartner hatten vereinbart, den alten GAV ohne Änderungen um ein Jahr zu verlängern. Dies aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche. Bedingung dafür war, dass die Verhandlungen für den ab 2024 geltenden GAV direkt aufgenommen werden.

Die Verhandlungen laufen

Die Verhandlungen für den neuen GAV haben im September begonnen. Bereits zeigt sich, dass die von Syna Ende 2021 lancierte Petition für einen 13. Monatslohn dafür gesorgt hat, dass die Botschaft nun auch bei den Arbeitgebern angekommen ist: Die tiefen Löhne der Coiffeusen und Coiffeure reichen nicht zum Leben! Signifikante Lohnerhöhungen in der Höhe von mindestens einem Monatslohn sind nötig und möglich.

Unsere Hauptforderungen
An der nationalen Branchenkonferenz hat Syna die wichtigsten Forderungen für die GAV-Verhandlungen bestimmt. Unsere Hauptforderungen sind:
  • Ein 13. Monatslohn oder eine Lohnerhöhung, die mindestens einem zusätzlichen Monatslohn entspricht
  • Abschaffung der Lohnabzüge nach Lehrabschluss
  • Zusätzliche Freitage: 12 Samstage pro Jahr und/oder zweimal zwei freie Tage nacheinander pro Monat
  • Verbesserung von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Deine Meinung zählt

Während der bis März 2023 dauernden Verhandlungen können wir jeden Vorschlag und jede Meinung gebrauchen. Möchtest du einen Beitrag leisten zu den Verhandlungen, oder sie aus der Nähe mitverfolgen? Dann melde dich direkt bei unseren Verhandlungsführenden:

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