Du hast deine Lehre erfolgreich abgeschlossen? Herzliche Gratulation! Nun beginnt ein neuer Lebensabschnitt: dein erster Job. Bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, nimm dir ein paar Minuten Zeit und gehe diese Checkliste durch. Sie hilft dir dabei, gut informiert in dein Berufsleben zu starten und deine Rechte zu kennen.
Künftig sollen kantonale Mindestlöhne nicht mehr gelten, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Nationalrat hat heute seine letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Er beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab und fordert das Parlament auf, die Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen.
Der Ständerat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne künftig nicht mehr gelten sollen, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Ständerat beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab.
Der Detailhändler einigt sich mit den Sozialpartnern Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) auf eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,5 Prozent. Dieser Anstieg der Lohnsumme entspricht dem höchsten im Schweizer Detailhandel für das Jahr 2026. Zudem verzichtet das Unternehmen weiterhin als einziger Detailhändler komplett auf den Koordinationsabzug in der Pensionskasse. Davon profitieren insbesondere Teilzeitangestellte, da der gesamte Lohn ohne Abzüge für die Pensionskasse angerechnet wird, was die spätere Rente nachhaltig sichert.
Die Fenaco Genossenschaft, die Gewerkschaften Syna und Unia sowie die Personalkommission fenaco haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV Fenaco) geeinigt. Der neue GAV fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden. Er legt ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, den Gesundheitsschutz, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden.
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaften Syna und Unia verlängern die Allgemeinverbindlichkeitserklärung um ein weiteres Jahr.
Ab April 2026 regelt ein neuer GAV die Arbeitsbedingungen im Maler- und Gipsergewerbe. Der Arbeitgeberverband SMGV sowie die Mitglieder der Gewerkschaften Syna und Unia haben dem neuen Vertragswerk zugestimmt. Dieses bringt modernere Arbeitsbedingungen und eine strengere Regulierung.
Ab 2027 gilt in der Gebäudetechnik ein neues Vorruhestandsmodell: Beschäftigte ab 60 Jahre mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung können früher aufhören und erhalten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente. Darauf haben sich suissetec, Syna und Unia geeinigt.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops konnte erfolgreich neu verhandelt werden. Der neue GAV bringt u. a. Verbesserungen bei den Mindestlöhnen, der Arbeitsplanung und der Arbeitssicherheit mit.
