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Gesamtarbeitsvertrag

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Begriff Definition
Gesamtarbeitsvertrag
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die Grundlage für Arbeitsverträge und legt in der Regel Arbeitszeiten Ferien Kündigungsfristen Löhne etc. fest. Er wird mit einem bestimmten Unternehmen einem bestimmten Arbeitgeberverband (und dessen Mitgliedern) oder für einen bestimmten Beruf geschlossen. So gibt es gesamtschweizerische und kantonale GAV sowie GAV mit einzelnen Unternehmen.

Der klassische Inhalt eines GAV beinhaltet Bestimmungen über Abschluss Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen) Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über Kontrolle und Durchsetzung des GAV. Ein GAV wird meistens mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Während der Laufzeit besteht beidseitig Friedenspflicht.

Synonym: GAV
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