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Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für 2023 werden die Mindestlöhne im nationalen GAV für das Coiffeurgewerbe per 1. Januar 2023 um 50 Franken monatlich (600 Franken jährlich) erhöht.

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An ihrer Branchenkonferenz für das Coiffeurgewerbe hat die Gewerkschaft Syna das Ergebnis der Verhandlungen über den Gesamtarbeitsvertrag akzeptiert. Die Coiffeusen und Coiffeure stimmten der Verlängerung des aktuellen GAV um ein Jahr (2023) zu, verbunden mit einer Erhöhung der Mindestlöhne um 600 Franken jährlich. Sie wiesen aber auch mit Nachdruck darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen ab 2024 endlich deutlich verbessert werden müssen und setzen dabei auf eine aufrichtige und konstruktive Sozialpartnerschaft.

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Unsere Petition für einen 13. Monatslohn im Coiffeurgewerbe hat über 8000 Unterschriften erreicht. Ein unglaublicher Erfolg für eine Branche, in der gesamtschweizerisch etwa 10'000 Personen tätig sind. Doch wie geht es jetzt weiter? Und was bedeutet das genau für die Coiffeusen und Coiffeure? Migmar Dhakyel, Co-Branchenleiterin Coiffeurgewerbe, gibt in unserem neuen Podcast Auskunft.

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Die Gewerkschaft Syna hat heute über 8000 Unterschriften an den Arbeitgeberverband CoiffureSuisse übergeben. Die Petition fordert einen 13. Monatslohn für die gesamte Branche. Gemeinsam mit Coiffeusen und Coiffeuren haben sie sich heute vor dem Sitz des Arbeitgeberverbandes versammelt und die Unterschriften an den Präsidenten abgeben. Der nationale GAV läuft Ende Jahr aus und die Verhandlungen für einen neuen GAV sind im Gang.

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