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Lohnrunde 2023: Coiffuregewerbe

Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für 2023 werden die Mindestlöhne im nationalen GAV für das Coiffeurgewerbe per 1. Januar 2023 um 50 Franken monatlich (600 Franken jährlich) erhöht.

Dies betrifft alle Berufskategorien (EFZ, EBA, Ungelernte) und alle Dienstjahre (1. bis 5.). Es handelt sich um eine teilweise Anpassung der Löhne an die Inflation, die einem durchschnittlichen Anstieg von +1,5 % entspricht und im Januar 2022 ausgehandelt worden war. Die Arbeitsbedingungen werden im nächsten Jahr gleich bleiben, da der GAV unverändert um ein Jahr verlängert wurde, jedoch mit der Verpflichtung, die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV ab 2024 unverzüglich wieder aufzunehmen.

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