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Verlängerung des GAV für das Coiffeurgewerbe für 2023

An ihrer Branchenkonferenz für das Coiffeurgewerbe hat die Gewerkschaft Syna das Ergebnis der Verhandlungen über den Gesamtarbeitsvertrag akzeptiert. Die Coiffeusen und Coiffeure stimmten der Verlängerung des aktuellen GAV um ein Jahr (2023) zu, verbunden mit einer Erhöhung der Mindestlöhne um 600 Franken jährlich. Sie wiesen aber auch mit Nachdruck darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen ab 2024 endlich deutlich verbessert werden müssen und setzen dabei auf eine aufrichtige und konstruktive Sozialpartnerschaft.

Die Verlängerung des GAV um ein Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Folgen nach der Pandemie wurde als akzeptabel erachtet. Sie stellt im Übrigen eine starke Geste dar und ist ein bedeutendes Zugeständnis seitens der Coiffeusen an die Arbeitgeber.

Ab dem ersten Januar 2023 werden alle Mindestlöhne (für Ungelernte, EBA und EFZ) um 50 Franken monatlich bzw. 600 Franken jährlich erhöht, was einem Anstieg zwischen +1,25 % und +1,5 % entspricht. Es handelt sich jedoch nicht um eine Lohnaufwertung, sondern um eine teilweise Anpassung an die kumulierte Teuerung seit März 2018 (Datum des Inkrafttretens des aktuellen GAV).

Hohe Erwartungen für 2024

Die Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften (Syna/Unia) und Coiffure Suisse sieht auch vor, dass ab sofort neue Verhandlungen aufgenommen werden, um den nächsten GAV, der ab 2024 gültig sein wird, neu zu verhandeln. Dieser neue Gesamtarbeitsvertrag wird eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben; auf ihm ruhen die grossen Erwartungen und Hoffnungen der Coiffeusen und Coiffeure.

Seit 2019 fordern sie deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Wegen der Pandemie mussten diese Erwartungen gedrosselt werden, und die Coiffeusen mussten sich mit zwei aufeinanderfolgenden Verlängerungen begnügen. Sie können nun nicht mehr warten. Es ist an der Zeit, der Branche konkrete Entwicklungsperspektiven zu geben, nicht nur durch die Aufwertung des Berufsbildes - dessen soziale Rolle und Bedeutung für die Bevölkerung unbestritten ist -, sondern vor allem durch die Gewährung von Arbeitsbedingungen und Löhnen, die ihren Fähigkeiten entsprechen.

Prekäre Löhne

An der Branchenkonferenz erinnerten unsere Coiffeusen und Coiffeure an die dringende Notwendigkeit, die Löhne deutlich anzuheben, denn die Tatsache ist schonungslos und wiederholt sich leider: Wie kann man mit einem anfänglichen Mindestlohn von 3'600 Franken pro Monat (x12) - für eine ungelernte Coiffeuse im ersten Berufsjahr - und einem maximalen Mindestlohn von 4'030 Franken (x12) für eine Coiffeuse EFZ mit 5 Jahren Berufserfahrung leben? Die Petition von Syna für einen 13. Monatslohn, die bei den 10'000 Coiffeusen in der Schweiz grossen Anklang fand, hat die hohen Erwartungen der Arbeitnehmerinnen in Lohnfragen aufgezeigt. 

Lehre aufwerten

Das Aufzeigen von Perspektiven für die gesamte Branche bedeutet für unsere Coiffeusen und Coiffeure auch eine Grundsatzdiskussion über die Lernenden, die unbedingt dem GAV unterstellt werden und von verbindlichen Mindestlöhnen profitieren müssen.

Erhöhung der Kontrollen

Der letzte Punkt, den die Coiffeusen mit Überzeugung hervorhoben, war die Notwendigkeit, den Vollzug des GAV zu verstärken, indem die Anzahl der Kontrollen in den Salons in der ganzen Schweiz erhöht wird, um Unterbietungen und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, die immer noch aktuell sind, auch wenn die paritätischen Kontrollen ziemlich gut funktionieren und ihre Früchte tragen.

In diesem Punkt teilt Coiffure Suisse die Anliegen. Die Sozialpartnerschaft erweist sich als effizient und übereinstimmend. Syna vertraut ihren Partnern und setzt auf eine konstruktive und auf gemeinsamen Interessen basierende Geisteshaltung, um schlussendlich einen neuen, deutlich verbesserten GAV ab 2024 zu erreichen.

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