Skip to main content

Der Bundesrat ist auf dem richtigen Weg – aber er ist umständlich

Endlich schlägt der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals vor. Für Syna gehen diese Massnahmen in die richtige Richtung, erfordern aber mehr finanzielle Mittel.

Die von der Regierung vorgeschlagene Lösung will es allen recht machen. Einerseits soll ein Bundesgesetz dafür sorgen, dass bestimmte Arbeitsbedingungen im ganzen Land und in allen Pflegeeinrichtungen einheitlich sind. Andererseits sollen die Sozialpartner (Kantone, Institutionen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) ihre Kompetenzen behalten und verpflichtet werden, Branchen- oder Firmen-GAV auszuhandeln oder bestehende GAV zu verbessern.

Syna begrüsst es, dass das Bundesgesetz Ankündigungsfristen für Dienstpläne und kurzfristige Änderungen der Arbeitszeiten behandelt. Die Sozialpartner haben solche Massnahmen in den bestehenden GAV aber bereits eingeführt: Fast alle bestehenden Westschweizer Verträge sehen eine Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor. Einige dieser GAV, zum Beispiel des Hôpital Riviera-Chablais, schreiben Lohnzuschläge vor für kurzfristige Dienstplanänderungen. Die Arbeitnehmenden müssen diese Änderungen zuerst akzeptieren.

Personaldotierung: keine Quote?
Syna bedauert, dass der Bundesrat es offenbar ablehnt, eine Quote festzulegen, wie viele Pflegekräfte es für wie viele Patient/-innen braucht. Stattdessen schlägt er nur vor, die Zusammensetzung der Pflegeteams auf der Grundlage von Kompetenzen und Erfahrung zu optimieren. Auch wenn diese Massnahme lobenswert und notwendig ist, ist es nur eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Äusserst fragwürdig ist ausserdem, dass diese Empfehlungen nur von den Arbeitgeberdachverbänden festgelegt wurden, ohne Anhören der Gewerkschaften.
Verpflichtung zu verhandeln, aber nicht abzuschliessen

Syna begrüsst die beabsichtigte Verpflichtung der Sozialpartner, neue GAV oder Verbesserungen an bestehenden GAV auszuhandeln. So werden ihre Rollen, Kompetenzen und Fachkenntnisse anerkannt. Allerdings gilt diese Pflicht nur für das Führen von Verhandlungen, aber ein Vertragsabschluss ist nicht zwingend. Sicher sind ernsthafte Diskussionen gut, aber das Gesundheitspersonal erwartet mehr als nur Sitzungen und gute Absichten.

Den Personalmangel durch Personalverleih ausgleichen?

Beunruhigender ist die vom Bundesrat erwogene Möglichkeit, «umständehalber auftretenden Personalmangel» durch temporäre Arbeitseinsätze (Personalverleih) auszugleichen. Einerseits sollte sich die Regierung darüber im Klaren sein, dass der Personalmangel nicht situationsbedingt, sondern systemisch ist. Andererseits trägt der Bundesrat durch den Rückgriff auf den Personalverleih dazu bei, dass sich die Arbeitsbedingungen der «temporären» Pflegekräfte im Vergleich zu ihren konventionellen Kolleginnen und Kollegen teilweise verschlechtern.

Was ist mit den Löhnen des Pflegepersonals?

Die Regierung ist der Ansicht, dass die Leistungserbringer, d. h. die Pflegeeinrichtungen, «ihre Finanzierungssysteme anpassen und auf der Grundlage der geltenden Tarife mehr Mittel für die Pflege einsetzen». Wie kann ein Spital einseitig seine eigene Finanzierungsmethode ändern, die für alle im Land gleich ist, und mehr Mittel für die Pflege bereitstellen (mehr Personal einstellen oder die Löhne des Personals erhöhen), ohne die aktuellen Tarife für die Pflege zu ändern? Ohne zusätzliche staatliche Mittel oder eine Änderung der Finanzierung der Pflege in der Schweiz wird der fromme Wunsch unserer Regierung nicht in Erfüllung gehen.

Echte Kontrollmöglichkeiten?

Ein eigenes Bundesgesetz für den Bereich der Pflege ist gut. Es muss aber auch mit den Mitteln ausgestattet werden, um seine korrekte Umsetzung in allen Einrichtungen des Landes sicherzustellen. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben schon heute Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Man kann man zu Recht bezweifeln, dass dies beim neuen Bundesgesetz anders sein wird.

Der Bundesrat fragt sich, ob das Seco die Kontrollen im Gesundheitswesen als prioritär einstufen soll. Für Syna ist klar: Angesichts der angespannten Lage gibt es keine andere Möglichkeit!

Wann ist es so weit? Es eilt!

Ein weiteres Problem: Der langwierige gesetzgeberische Prozess wird der Dringlichkeit nicht gerecht. Die Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs im Jahr 2024 ist zu spät. Das Personal kann nicht länger warten. Die Kantone müssen dringend Sofortmassnahmen ergreifen, um die Abwanderung von Pflegepersonal zu stoppen und den Zusammenbruch des Schweizer Gesundheitssystems zu verhindern.

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren