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Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für das Jahr 2025 sind gescheitert. Trotz des wirtschaftlich hervorragenden Jahres 2023 und äusserst positiver Aussichten für das Jahr 2024 sind die Arbeitgeberverbände nicht bereit, die Mindestlöhne auf ein faires Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ziehen nun vor Schiedsgericht.

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für die nächsten vier Jahre geeinigt. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2% in 2024) mit einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre. Die Sozialpartner beantragen, dass der im Kontext der Flankierenden Massnahmen relevante Gesamtarbeitsvertrag vom Bundesrat erneut als allgemeinverbindlich erklärt wird, damit er weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen leisten kann. 

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih läuft Ende Jahr aus. Für die Arbeitnehmenden-Organisationen braucht es dringend eine Verbesserung des Vertrags und des Vollzugs, um den Missbrauch in der Branche zu reduzieren. Es braucht zudem Gegenmassnahmen, um die zunehmende Konkurrenz gegenüber Festangestellten einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen, verlangen die Arbeitnehmenden-Organisationen im Rahmen des neuen GAV eine Verbesserung der Arbeitszeitregelungen, höhere Mindestlöhne und ein wirksames Kontrollsystem.

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