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Travail.Suisse lanciert heute gemeinsam mit einem breiten Bündnis das Referendum gegen den Lohn-Angriff des Parlaments. Dieser gefährdet den Lohnschutz für Tausende Arbeitnehmende und missachtet demokratische Volksentscheide – das können wir nicht akzeptieren.

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Künftig sollen kantonale Mindestlöhne nicht mehr gelten, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Nationalrat hat heute seine letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Er beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab und fordert das Parlament auf, die Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen.

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Der Ständerat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne künftig nicht mehr gelten sollen, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Ständerat beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab.

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Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops konnte erfolgreich neu verhandelt werden. Der neue GAV bringt u. a. Verbesserungen bei den Mindestlöhnen, der Arbeitsplanung und der Arbeitssicherheit mit.

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Höhere Mindest- und Referenzlöhne, kürzere Arbeitstage, mehr Unterstützung für die Kinderbetreuung und ein längerer Urlaub für den anderen Elternteil sind einige der Verbesserungen auf die sich die Sozialpartner Unia, Syna/OCST, der Kaufmännische Verband sowie der Verein Angestellter Coop gemeinsam mit Coop haben einigen können. Der neue GAV tritt am 1.1.2026 in Kraft. Bei den diesjährigen Lohnverhandlungen hingegen konnte keine Einigung erzielt werden.

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Der Nationalrat hat heute entschieden, dass die ausgehandelten Minimallöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen den kantonalen Mindestlöhnen immer vorgehen sollen. Aktuell ist dies in den Kantonen Neuenburg und Genf nicht der Fall. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, erachtet den Entscheid des Nationalrats als unverantwortlich. Die Sozialpartner sollen nicht mit privatrechtlichen Verträgen Volksentscheide überstimmen können.

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Die Sozialpartner freuen sich, dass der Weg frei ist für Neuverhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe: Ab dem 4. Quartal 2025 wird über einen neuen L-GAV verhandelt. Um sich auf diese Neuverhandlungen zu fokussieren, haben sie zudem positiverweise bereits auch eine Einigung bezüglich der Mindestlöhne für die Jahre 2026/27 gefunden. Beide Beschlüsse sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Gremien.

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Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung um 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Schiedsgericht entschieden, nachdem letztes Jahr die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gescheitert waren. Für Syna ist das ungenügend.

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Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für das Jahr 2025 sind gescheitert. Trotz des wirtschaftlich hervorragenden Jahres 2023 und äusserst positiver Aussichten für das Jahr 2024 sind die Arbeitgeberverbände nicht bereit, die Mindestlöhne auf ein faires Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ziehen nun vor Schiedsgericht.

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