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Heute haben 55 Delegierte der Bau-Konferenz von Syna in Olten sowie 150 delegierte Bauarbeiter an der Baukonferenz der Unia in Bern dem Verhandlungsergebnis für den neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) zugestimmt. Nach neun Verhandlungsrunden und einem harten Arbeitskonflikt auf dem Bau hatten sich die Verhandlungsdelegationen der Gewerkschaften und des Baumeisterverbands in der Nacht vom 28. auf den 29. November geeinigt.

Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in der Nacht auf Dienstag, den 29. November, nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Teil des Resultats sind Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit und Verbesserungen, welche die Attraktivität der Branche steigern. Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Der neue Landesmantelvertrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.  

Dank Syna und ihren Partnergewerkschaften profitiert ein grosser Teil der Coiffeusen und Coiffeure ab nächstem Jahr von höheren Löhnen. Allerdings sind diese Verbesserungen alles andere als ausreichend. Syna setzt sich weiterhin für einen 13. Monatslohn oder eine gleichwertige Erhöhung der Löhne ein.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlich-erklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

Syna freut sich, dass für die Angestellten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung ausgehandelt werden konnte. Damit zeigt das Gastgewerbe auf, was der Lohnherbst für alle Branchen bringen muss: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. 

Am 19. Mai 2022 tagte die Generalversammlung (GV) des Apothekerverbandes des Kantons Zürich (AVKZ). Zur grossen Überraschung erhöhten die Mitglieder die vom Vorstand vorgeschlagene Mindestlohnempfehlung für Pharma-Assistenten/-innen auf 13x4500 Franken. Die Gewerkschaft Syna begrüsst den Entscheid der GV, kritisiert aber den Empfehlungscharakter und wünscht sich eine verbindliche Regelung.

An ihrer Branchenkonferenz für das Coiffeurgewerbe hat die Gewerkschaft Syna das Ergebnis der Verhandlungen über den Gesamtarbeitsvertrag akzeptiert. Die Coiffeusen und Coiffeure stimmten der Verlängerung des aktuellen GAV um ein Jahr (2023) zu, verbunden mit einer Erhöhung der Mindestlöhne um 600 Franken jährlich. Sie wiesen aber auch mit Nachdruck darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen ab 2024 endlich deutlich verbessert werden müssen und setzen dabei auf eine aufrichtige und konstruktive Sozialpartnerschaft.

Das Seco hat heute seinen jährlichen Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen präsentiert. Dieser zeigt, dass die Lohnkontrollen nach einem coronabedingten Rückgang zwar wieder verstärkt werden konnte, sie lagen aber zum zweiten Mal in Folge unterhalb des Zielwerts. Lohnunterbietungen waren auch im letzten Jahr weit verbreitet. Mit den flankierenden Massnahmen besteht ein wirksames Instrument, um diese aufzudecken. Eine Schwächung der flankierenden Massnahmen hätte deshalb gravierende Folgen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.

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