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Gastgewerbe: Sozialpartner vereinbaren Mindestlöhne 2024

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im Jahr 2024 gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 und zusätzlich real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbart. Sie beantragen beim Bundesrat zudem die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2024. 

Die Teuerung wird auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 5 Franken. Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV weiter. Dieses finanziert derzeit 48 Angebote und vergütet zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe. Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.

Mindestlöhne gemäss L-GAV in CHF pro Monat (brutto):
Lohnstufe 2023 2024
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) 3'582.-
Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)3'803.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)3'927.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)4'369.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)4'473.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)5'108.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-
Praktikanten und Praktikantinnen2'303.-Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch.
Informationen zum Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: www.weiterbildung-inklusive.ch 

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