Gastgewerbe: Sozialpartner vereinbaren Mindestlöhne 2024
Die Teuerung wird auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 5 Franken. Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV weiter. Dieses finanziert derzeit 48 Angebote und vergütet zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe. Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.
Mindestlöhne gemäss L-GAV in CHF pro Monat (brutto):
Lohnstufe | 2023 | 2024 |
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) | 3'582.- |
Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest) | 3'803.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.) | 3'927.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.) | 4'369.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung) | 4'473.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung) | 5'108.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Praktikanten und Praktikantinnen | 2'303.- | Teuerungsausgleich plus CHF 5.- |
Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch.
Informationen zum Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: www.weiterbildung-inklusive.ch
Weitere Informationen: